Miteigentümer wollen Kosten für Schwimmbad nicht zahlen. Was tun?

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Eine ehemalige Hotelanlage wurde vor Jahren in eine dreigeteilte Wohnungseigentumsanlage umgewandelt. Die Eigentumswohnungen befinden sich seit damals auf drei verschiedenen Liegenschaften. Ich wohne in der südlich gelegenen Wohnhausanlage. Auf der mittleren Liegenschaft befindet sich  ein Schwimmbad, das von allen Wohnungseigentümern genutzt wird. Die Kosten für das Schwimmbad werden liegenschaftsübergreifend auf alle Wohnungseigentümer verteilt. Die nördlich gelegene Wohnhausanlage weigert sich, die Kosten des Schwimmbades zu tragen. 

Müssen wir jetzt für die Kosten haften, die die nördliche Anlage nicht bezahlt?

Walter Rosifka am Telefon

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