Miteigentümer wollen Kosten für Schwimmbad nicht zahlen. Was tun?

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Eine ehemalige Hotelanlage wurde vor Jahren in eine dreigeteilte Wohnungseigentumsanlage umgewandelt. Die Eigentumswohnungen befinden sich seit damals auf drei verschiedenen Liegenschaften. Ich wohne in der südlich gelegenen Wohnhausanlage. Auf der mittleren Liegenschaft befindet sich ein Schwimmbad, das von allen Wohnungseigentümern genutzt wird. Die Kosten für das Schwimmbad werden liegenschaftsübergreifend auf alle Wohnungseigentümer verteilt. Die nördlich gelegene Wohnhausanlage weigert sich, die Kosten des Schwimmbades zu tragen.
Müssen wir jetzt für die Kosten haften, die die nördliche Anlage nicht bezahlt?

Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer, antwortet:
Bei liegenschaftsübergreifenden Kostenverteilungen kommt eine solche Haftung meines Erachtens nicht in Betracht. Anlässlich der Dreiteilung der ehemaligen Hotelanlage und der Einräumung der Benützungsrechte an der Badeanlage wurden wohl die jeweiligen Anteile für die Kostenbeteiligung festgelegt. Ich gehe nicht davon aus, dass sich alle Wohnungseigentümer einer Liegenschaft zur Solidarhaftung für Schulden der Miteigentümer einer anderen Liegenschaft verpflichtet haben.
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