Kosten für Sanierung scheinen mir zu hoch. Was kann ich tun?

Kosten für Sanierung scheinen mir zu hoch. Was kann ich tun?
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Ich besitze eine Ferienwohnung. Teil der Wohnungseigentumsgemeinschaft ist ein Hallenbad, das saniert werden muss. Die der Beschlussfassung ohne konkrete Kostenvoranschläge zugrunde gelegten Kosten erscheinen mir überhöht. Die Beschlussfassung der Wohnungseigentumsgemeinschaft hat eine Mehrheit für die Sanierung gebracht. Ich bin aber dagegen, dass eine Sanierung zu diesen hohen Kosten erfolgt. Was kann ich jetzt noch machen?

Notar Ulrich Voit

Notar Ulrich Voit

Notar Ulrich Voit antwortet:

Zunächst besteht für jeden Wohnungseigentümer die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von drei Monaten die gerichtliche Aufhebung des Beschlusses zu beantragen. Diese kann erfolgen, wenn die sich durch den Beschluss ergebende Veränderung eine übermäßige Beeinträchtigung des antragstellenden Wohnungseigentümers ergeben würde oder die Kosten der Veränderung unter Berücksichtigung von in absehbarer Zeit anfallenden Erhaltungsarbeiten nicht aus der Rücklage gedeckt werden können. 

Eine Aufhebung kommt dann nicht in Betracht, wenn es sich bei der Verbesserung um eine Maßnahme handelt, die allen Wohnungseigentümern eindeutig zum Vorteil gereicht. 

Unter Umständen ist es in Ihrer Situation ratsam, zuvor selbst einen Experten aufzusuchen, um die Sanierung zu hinterfragen. Oft tragen Informationen von unabhängigen Stellen dazu bei, Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen.

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