Verwalterwechsel: Bis wann müssen Rücklagen übergeben werden?

Verwalterwechsel: Bis wann müssen Rücklagen übergeben werden?
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Wir sind eine Wohnungseigentumsgemeinschaft und haben per 1. Jänner 2024 die Hausverwaltung gewechselt. Bis wann müssen unsere Rücklagen an die neue Hausverwaltung übergeben werden? Die alte Hausverwaltung sagt, dass dies bis 30. Juni 2024 der Fall ist.

Walter Rosifka am Telefon

Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer, antwortet:

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bestimmt ausdrücklich, dass der alte Verwalter bei Beendigung des Verwaltungsvertrags „ohne Verzug“ über die Rücklage Rechnung zu legen und den Überschuss an den neuen Verwalter – oder bei Fehlen eines solchen an die Eigentümergemeinschaft – herauszugeben hat. 

Sechs Monate sind sicher zu lange, nach meiner Ansicht nach bedeutet „ohne Verzug“ im Normalfall ca 14 Tage. Schließlich wird der alte Verwalter doch von der Kündigung zum Jahreswechsel nicht überrascht worden sein, er hätte sich auf die Übergabe schon mehrere Monate (während der Kündigungsfrist) vorbereiten können.

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