Winterdienst ohne Leistung: So reagieren Sie als Wohnungseigentümer

Winterdienst ohne Leistung: So reagieren Sie als Wohnungseigentümer
Trotz Glatteis und Schnee: Der Winterdienst erbringt keine Leistung. Wie sich Eigentümer wehren können, weiß der Rechtsanwalt.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 22. April 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um den Winterdienst geht.

FRAGE: Wir sind drei Wohnungseigentümer und haben über die Hausverwaltung einen Winterdienst beauftragt. Der erbrachte aber in den vergangenen drei Wintern keine Leistung. Wir haben das mit Fotos dokumentiert und x-fach an die Hausverwaltung gemeldet. Die unternimmt aber nichts. Sie gibt auch keine Einsicht in den Vertrag mit der Hausbetreuung. Können wir Geld von der Hausbetreuung oder der Hausverwaltung zurückfordern? 
Wir wollen aus diesem Grund die Hausverwaltung kündigen. Welche Fristen sind zu beachten? 

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