Blumentöpfe am Gang: Darf die Hausverwaltung Eigentum entsorgen?

Blumentöpfe am Gang: Darf die Hausverwaltung Eigentum entsorgen?
Blumentöpfe, Schuhe, Rollator: Wann die Hausverwaltung persönliche Gegenstände von den Gängen entsorgen darf, weiß der Rechtsanwalt.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

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Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um persönliche Gegenstände am Gang geht.

FRAGE: Wir sind Mieter und haben von der Hausverwaltung mittels Aushang die Aufforderung erhalten, dass die Blumentöpfe von den Fensterbänken am Gang, die wir dort überwintern, binnen weniger Tage verschwinden müssen, sonst werden sie entsorgt. Betroffen ist auch ein Nachbar, der seinen Rollator in einer Nische abgestellt hat und dafür auch eine Abstellgenehmigung hat. Darf die Hausverwaltung privates Eigentum entsorgen? 

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