Keine Hausversammlung: Können wir Verwalterkosten reduzieren?

small courtyard in Vienna, Austria
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Ich bin Wohnungseigentümer, wir hatten im März 2019 eine Hausversammlung und dann erst wieder im Jänner 2024. Die gesetzliche Verpflichtung des Hausverwalters ist aber, alle zwei Jahre eine Versammlung einzuberufen. 
Können wir einen Abschlag bei den Verwalterkosten geltend machen?

Walter Rosifka am Telefon

Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer, antwortet:

Wenn ein Verwalter seine Pflichten grob verletzt, kann die Wohnungseigentümer-Gemeinschaft eine Herabsetzung des mit dem Verwalter vereinbarten Entgelts verlangen; nach Maßgabe des verminderten Nutzens aus seiner Verwaltertätigkeit. 

Ich gebe zu bedenken – auch in Anbetracht der Beeinträchtigungen und Unsicherheiten während der Corona-Pandemie –, dass ein Gericht die Unterlassung der Einberufung einer Eigentümerversammlung über fast fünf Jahre nicht zwingend als „grobe“ Pflichtverletzung werten muss.

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