Wie kann ich durchsetzen, dass regelmäßig Eigentümerversammlungen stattfinden?
Frage: Ich bin Wohnungseigentümer. Es ist bereits einige Jahre her, seit die letzte Hausversammlung stattgefunden hat. Gibt es eine Verpflichtung, dass alle zwei Jahre Versammlungen stattfinden müssen? Wie kann ich das durchsetzen?
Rechtsanwältin Nicole Neugebauer-Herl; Soweit im Wohnungseigentumsvertrag keine andere Vereinbarung getroffen wurde oder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anteile beschlossen wurde, hat der Verwalter alle zwei Jahre eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Beruft der Hausverwalter die Eigentümerversammlung nicht von sich aus im vorgesehenen Rhythmus ein und reagiert auf eine entsprechende Aufforderung nicht, stellt dies einen Abberufungsgrund dar bzw. wäre auch ein Grund, bei Gericht einen Antrag auf Herabsetzung seines Honorars zu stellen.
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