Volle Miete trotz kalter Wohnung? Das sagt der Experte

Volle Miete trotz kalter Wohnung? Das sagt der Experte
Die Sorge um einen Energieengpass beschäftigt Mieter wie Vermieter. Wenn daheim kalt bleibt, könnten Mieter den Mietzins mindern.

Krisen wirken sich nicht nur mittelbar oder unmittelbar auf unser Leben aus, sondern bringen in der Regel auch neue Rechtsfragen zum Vorschein. Ähnlich wie bei der COVID-19-Pandemie und deren Auswirkung auf die Bestandzinszahlungsverpflichtung hat sich der Oberste Gerichtshof – soweit ersichtlich – noch nicht mit dem Thema befasst, wenn aufgrund eines generellen Energieliefer-Engpasses Bestandsnehmer nicht heizen können oder über kein Warmwasser verfügen.

Doch dieses Damoklesschwert hängt nun seit einiger Zeit über uns und so stellen sich Mieter und Vermieter die Frage: Wer ist letztlich dafür verantwortlich, wenn die Wohnung nicht heizbar ist? Besteht etwa auch Anspruch auf eine Mietzinsminderung?

Volle Miete trotz kalter Wohnung? Das sagt der Experte

Zahlreiche Anrufe am KURIER-Wohntelefon zeigen, dass es hier viele Unklarheiten gibt. Rechtsanwalt Peter Hauswirth bestätigt: „Meine Kanzlei erhält im Zusammenhang mit einem möglichen Gas-Engpass fast gleichermaßen häufig Anfragen von vorausblickenden Vermietern als auch besorgten Mietern.“ Die Sorgen sind mehr oder weniger berechtigt und jedenfalls vielfältig.

Kommentare