Abnutzung: Muss ich als Mieterin für neue Matratzen aufkommen?

Abnutzung: Muss ich als Mieterin für neue Matratzen aufkommen?
Experten beantworten Fragen am KURIER-Telefon. Nächster Termin: 29. April 2024, 10 bis 11 Uhr unter 05 9030 22337.

Frage: Meine Vermieterin will neue Matratzen für den Nachmieter kaufen, weil sie denkt, dass meine Katzen sich auf den Jetzigen erleichtert haben. Jetzt will sie das Geld für die Neuanschaffung von mir haben und auch nicht mit der Kaution gegenverrechnen. Darf sie das?

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