Was sich beim Finanzonline-Login ändert

Auf einem Bildschirm steht "Willkommen bei FinanzOnline!".
Ab 1. Oktober ist beim Zugang über ID Austria eine 2-Faktor-Authentifizierung nötig. Was das bedeutet.

Zusammenfassung

  • Ab 1. Oktober ist für den Zugang zu FinanzOnline die Zwei-Faktor-Authentifizierung über ID Austria verpflichtend.
  • Wer die neue Authentifizierung nicht aktiviert, verliert den Zugang zum elektronischen Postfach und riskiert Fristversäumnisse sowie Strafen.

Etwas mehr als zwei Millionen der 5,8 Millionen Nutzerinnen und Nutzer von Finanzonline loggen sich  mit der ID Austria in das digitale Finanzamt ein. Wer keine digitale Identität der Republik hat und auch keine haben will, muss sich seit heute, Mittwoch, für die sogenannte 2-Faktor-Authentifizierung registrieren, um weiterhin auf Finanzonline zugreifen zu können. 

Denn das Einloggen nur mit Nutzernamen und Passwort ist seither nicht mehr möglich. Für Bürger, die bei der ID Austria angemeldet sind, ändert sich nichts. 

Betrugs- und Missbrauchsversuche

Das Finanzministerium begründet die zusätzliche Sicherheitsmaßnahme mit immer ausgefeilteren Betrugs- und Missbrauchsversuchen. Die verpflichtende Bestätigung der Anmeldung über ein zusätzliches Gerät, meist das Smartphone, soll sicherstellen, dass es sich tatsächlich um den Inhaber des Finanzonline-Kontos handelt. 

Die Maßnahme sei notwendig, um Nutzerdaten am aktuellen Stand der Technik zu schützen, heißt es. Auch EU-Vorgaben werden damit umgesetzt. Angekündigt wurde die Umstellung bereits vor Monaten. Über den Sommer tingelte auch die „ID Austria Servicetour“ durch die Bundesländer. Seither wurden mehr als 100.000 Neuregistrierungen für die digitale Identität verzeichnet. 

Unangenehme Folgen

Für betroffene Nutzer können die verschärften Zugangsregeln aber durchaus unangenehme Folgen haben, warnt die Arbeiterkammer. Denn wenn sie sich nicht mehr in ihr Finanzonline-Konto einloggen können, ist auch der Zugriff auf ihr elektronisches Postfach nicht möglich. Schreiben des Finanzamts, die dort landen, gelten trotzdem als zugestellt. Das könne Mahnverfahren, zusätzliche Strafen sowie Nachzahlungen nach sich ziehen, sagt AK-Steuerexpertin Diana Jusic.  

Besorgte Bürger wurden in den vergangenen Tagen auch bei den Finanzämtern vorstellig. Es habe vereinzelt Anfragen gegeben, ob zwingend ein Smartphone für die Zwei-Faktor-Authentifizierung notwendig sei, heißt es auf Anfrage des KURIER aus dem Finanzministerium. Neben dem Smartphone könnten   aber auch PC-Lösungen, etwa Authenticator-Software oder spezielle Sicherheitssticks, zur 2-Faktor-Authentifizierung zum Einsatz kommen, so eine Sprecherin.

Hilfestellungen

Zur Umstellung auf die ID Austria oder die alternative 2-Faktor-Authentifizierung bietet das Ministerium auf seiner Website Hilfestellungen und  Erklärvideos an. 

Auch die Anzahl der Gemeinden, bei denen man sich für die digitale Identität registrieren kann, wird ab Mitte Oktober sukzessive auf 1.340 erhöht.  Das bedeute, dass  mehr als die Hälfte der österreichischen Gemeinden die ID Austria ausstellen könne,   so das Ministerium. 

Es bleibe aber auch weiterhin möglich, offline mit dem Finanzamt in Kontakt zu treten und Steuerangelegenheiten mit den entsprechenden Formularen zu erledigen. 

Kommentare