Top-Justiz-Beamter arbeitete für die Bayern

Auch das noch: Die BayernLB will prüfen, ob die Abbaubank der Hypo, die Heta, aufgrund des Münchner Urteils gepfändet werden kann
Abteilungsleiter schrieb im Milliarden-Streit ein Gutachten für die Deutschen. Abbaubank Heta droht die Pfändung.

Seit sie der Republik Österreich 2009 die Kärntner Katastrophenbank Hypo Alpe Adria umhängten, haben die Bayern hierzulande fast schon den Status von Staatsfeinden. Vor diesem Hintergrund ist es besonders bemerkenswert, dass ein Spitzenbeamter im österreichischen Justizministerium ein Gutachten für die Bayern erstellte. Zwei heimische Professoren standen ebenfalls auf der Payroll der Bayern.

Es geht um den milliardenschweren Rechtsstreit zwischen der Heta, der Hypo-Abbaubank, und der staatlichen Bayerischen Landesbank. Am Freitag verurteilte das Landgericht München I die Heta zur Rückzahlung von Krediten (samt Zinsen) über 2,6 Milliarden Euro.

BayernLB holte sich drei Österreicher

Beide Seiten fuhren, wie bei Großverfahren üblich, mit Gutachtern auf. Die BayernLB holte sich gleich drei Österreicher, ging es doch um das österreichische Eigenkapitalersatzgesetz (EKEG). Es galt zu klären, ob die Milliarden der Bayern als Kredite an die Hypo oder als nicht rückzahlbares Eigenkapital zu werten sind. Kredite, entschied das Landgericht.

Nicht viele Juristen in Österreich dürften beim EKEG beschlagener sein als Franz Mohr, seines Zeichens Leitender Staatsanwalt und Leiter der Abteilung 15 für Exekutions- und Insolvenzrecht im Justizministerium. Der Top-Jurist hat am EKEG maßgeblich mitgeschrieben, das Gesetz entstand in seiner Abteilung.

Mohr verfasste für die BayernLB ein Gutachten über das EKEG. In der mit 20. September 2013 datierten , zehnseitigen Expertise (siehe Faksimile) argumentiert er ganz im Sinn der Bayern. Auch der vom Gericht bestellte deutsche Gutachter soll sich auf Mohr berufen haben.

Top-Justiz-Beamter arbeitete für die Bayern

Mohr soll hier kein Gefälligkeitsgutachten unterstellt werden. Aber muss ein hoher Beamter des Justizministeriums in einer derart heiklen und folgenschweren Causa für die Gegenseite der Republik Österreich arbeiten?

Keine Stellungnahme

Der Spitzenbeamte wollte gegenüber dem KURIER keine Stellungnahme abgeben. Auch nicht auf die Frage, ob sein Nebenjob und im Besonderen dieses Gutachten ministeriumsintern genehmigt wurde. Chefin im Justizministerium war damals Beatrix Karl, ÖVP.

Auch Univ.Prof. Susanne Kalss von der WU Wien (Institut für Zivil- und Unternehmensrecht)begutachtete für die BayernLB das EKEG. Und der emeritierte Verfassungsrechtler Heinz Mayer schrieb im Auftrag der Bayern ein Gutachten über das Hypo-Sondergesetz und das Moratorium. Mayer arbeitet seit dem Vorjahr für die Wiener Anwaltskanzlei Lansky/Ganzger. Dass Universitätsprofessoren eifrig Gutachten fabrizieren und damit ihr Einkommen auffetten, hat Tradition. Aber muss es ausgerechnet für den Rechtsgegner der Republik sein?

Drohende Pfändung

Die BayernLB könnte übrigens bald den Kuckuck auf die Heta picken. Sobald das Urteil schriftlich vorliegt, werden Anwälte prüfen, ob auf das Vermögen der Heta zugegriffen wird. Entscheiden muss der Bank-Vorstand. Tenor in München: Wenn es wirtschaftlich Sinn macht, werde man pfänden. Die Bayern berufen sich auf die EU-Verordnung über die "gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen" (EuGVVO). Das Urteil ist sofort vollstreckbar, obwohl die Heta berufen wird. Die BayernLB muss allerdings den Wert der gepfändeten Assets sicherstellen. Falls Österreich in letzter Instanz doch gewinnt. Auch wenn die von Finanzminister Hans Jörg Schelling angeordnete Neubewertung der Heta, die Ende Mai vorliegen soll, einen Wertberichtigungsbedarf von bis zu 8,7 Milliarden Euro erwarten lässt, wären für die Bayern immer noch genug da. München wird freilich kaum Ramsch-Immobilien in Kroatien einsacken, sondern auf besicherte Forderungen, Cash und Derivate zugreifen.

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