Hypo-Prozess um Millionenzahlung über Scheinrechnungen

Hypo-Prozess um Millionenzahlung über Scheinrechnungen
Zweiter Rechtsgang beginnt Montag. Ein Teilbereich muss nach Aufhebung durch den OGH erneut verhandelt werden.

Im August 2017 waren die Ex-Vorstände der Kärntner Hypo, Tilo Berlin, Josef Kircher und Wolfgang Kulterer, in einem Untreue-Prozess in Klagenfurt verurteilt worden. Auch Investmentbanker Heinrich Pecina, seine Firma hatte die Fairness Opinion beim Hypo-Verkauf erstellt, wurde verurteilt. Nach einer Teilaufhebung durch das Höchstgericht wird der Prozess ab Montag in Klagenfurt wiederholt.

Die Hypo hatte die Kosten für die Fairness Opinion in der Höhe von netto 3,8 Mio. Euro selbst bezahlt. Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass die Kärntner Landesholding als Verkäuferin der Bank diese Kosten tragen hätte müssen. Das Geld floss über mehrere Scheinrechnungen an Pecinas Unternehmen Vienna Capital Partners (VCP). Der ehemalige Investmentbanker bekannte sich als einziger der vier Angeklagten schuldig.

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann sprach alle vier Angeklagten schuldig. Berlin bekam eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Kulterer wurde zu einer Zusatzstrafe von zehn Monaten verurteilt, bei Kircher waren es 16 Monate. Pecina fasste eine Geldstrafe von 288.000 Euro und 22 Monate bedingte Haft aus. Kircher und Berlin wurden als unmittelbare Täter verurteilt, Kulterer als Bestimmungs- und Pecina als Beitragstäter.

Die Zahlung wurde für angebliche Projekte mit den Namen "Adam", "Floating" und "Klammer" via Scheinrechnungen abgewickelt. Im Falle des Projekts "Adam" gaben die Höchstrichter der Beschwerde von Berlin und Kircher recht. Diese Rechnung wurde über die Hypo Liechtenstein beglichen, der Oberste Gerichtshof sieht bei Berlin und Kircher hier keine Untreue, da sie als Aufsichtsräte keine unmittelbare Befugnis hatten.

Das Urteil gegen Pecina musste bei diesem Faktum "von Amts wegen" aufgehoben werden. In den übrigen Punkten, die Anklage war in eine ganze Reihe von Fakten gegliedert, wurde der Vorwurf der Nichtigkeit zurückgewiesen. Die Beschwerde Kulterers wurde zur Gänze abgewiesen. Das Verfahren muss daher bezüglich des Projekts "Adam" vom Landesgericht Klagenfurt erneut verhandelt werden. Richterin Michaela Sanin hat für Montag und Mittwoch kommender Woche die ersten zwei Verhandlungstage festgesetzt.

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