Hypo-Delegation pilgert nach München

Wolfgang Peschorn
Streit: Muss Österreich noch rund 2,3 Mrd. Euro an die ehemalige Hypo-Eigentümerin BayernLB zurückzahlen?

Kommende Woche wird das österreichische Verhandlungsteam erstmals zu Gesprächen über einen Generalvergleich nach München reisen. Auf einen Gast freuen sich die Bayern schon ganz besonders. Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, wird als oberster Anwalt der Republik beigezogen.

Einer der zentralen Punkte des Vergleichs ist der gerichtliche Streit, ob Österreich noch rund 2,3 Milliarden Euro an die ehemalige Hypo-Eigentümerin BayernLB zurückzahlen muss. Die Hypo beruft sich auf das Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG) und stellte die Zahlungen für einen Kredit der Bayern in der Höhe von ursprünglich 4,8 Milliarden Euro im Dezember 2012 ein. Mit der Begründung, die Kredite seien Eigenkapital-Ersatz, daher bestehe eine Rückzahlungssperre, bis die Hypo nachhaltig saniert sei.

Die Bayern winken allerdings mit dem Protokoll des Hypo-Untersuchungsausschusses. Denn Peschorn sagte am 15. Juni 2011 unter Wahrheitspflicht aus: "Hätte hier nicht das Eigenkapitalgesetz zur Anwendung kommen können? Hätte man die Liquiditätsrückführung oder Einbehaltung besser gesagt, nicht durch Maßnahmen rechtlicher Natur verhindern können? All diese Fragen kann ich mit gutem Gewissen beantworten: Nein."

Zuvor erklärte der Karriere-Jurist: "Wir haben uns darum bemüht, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen".

"Diese Aussagen haben durchaus Brisanz", hört man aus Insiderkreisen in München. Peschorn dürfte, meint man, einige Erklärungsnöte bekommen. Dass mit Peschorn auch noch einer der Befürworter der Notverstaatlichung im Verhandlungsteam sitzt, der heute zu den Verfechtern einer Insolvenz der Hypo zählt, sorgt in Eigentümerkreisen der BayernLB obendrein für Verwunderung.

Rot-weiß-roter Delegationsleiter ist Harald Waiglein, noch junger, aber fachlich äußerst versierter Sektionschef im Finanzministerium. Auch er verteidigt nach wie vor die Notverstaatlichung.

Mit im Team sind noch Stefan-Benedict Imhof, Sektionschef im Bundeskanzleramt, sowie Anwälte der Wiener Kanzlei Fellner Wratzfeld Partner. Auch die Rechtsvertreter der Hypo in Deutschland, Allen & Overy, werden dabei sitzen.

Dass ein Vergleich nicht einfach wird, ist allen Beteiligten klar. Österreich will in die Verhandlungen auch eine mögliche Anfechtung der Notverstaatlichung wegen Irrtum und Täuschung packen. Die Bayern wiederum müssen ihre Zustimmung zum Verkauf des Südosteuropa-Netzwerkes der Hypo geben. Wobei die ehemaligen Hypo-Eigentümer den Verkauf nicht aus Bestemm verhindern dürfen.

Aus dem bayrischen Finanzministerium hört man, dass man bei der Frage der Kreditrückzahlung hart bleiben will. Außer, meint man, die Österreicher kämen mit einem völlig neuen, kreativen Angebot, das wirtschaftlich Sinn mache.

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