Hypo-Abbaugesellschaft kommt ihrer Liquidation näher

Hypo-Abbaugesellschaft kommt ihrer Liquidation näher
Abenteuer der Skandalbank kostete Steuerzahlern neun Milliarden Euro.

Die Heta, das Abbauvehikel der früheren Kärntner Hypo Alpe Adria, will Mitte Dezember ihren Auflösungsbeschluss fassen. Rechtswirksam wird der Beschluss der Hauptversammlung, wenn die Finanzmarktaufsicht (FMA) danach noch die Beendigung des Betriebes der Abbaueinheit mit einem Bescheid feststellt. Beim Abbau erlöst wurden knapp 11 Mrd. Euro. Gekostet hat das Abenteuer der zur Skandalbank mutierten früheren Regionalbank den Steuerzahler laut Fiskalrat trotzdem 9 Mrd. Euro.

Die Heta hatte am 31. Oktober den Abbau ihres Portfolios gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bewerkstelligt. Gleichzeitig wurde dabei ausreichend Liquidität geschaffen, um die bestehenden und zukünftigen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Ursprünglich war das Ende des Asset-Abbaues für 31. Dezember 2023 erwartet worden.

Liqudidation bis 2030

Für die nunmehr bevorstehende aktienrechtliche Liquidation wurde die Heta-Satzung geändert. Ehemalige Gläubiger von nicht nachrangigen "berücksichtigungsfähigen" Verbindlichkeiten partizipieren dadurch am zu erwartendem Erlös in Form einer "Liquidationsbeteiligung". Die aktienrechtliche Liquidation und die Löschung der Gesellschaft soll bis 2030 erfolgen.

"Der Vorstand der Heta hat mit Unterstützung einer sehr fokussierten Mannschaft sämtliche Vorgaben erfolgreich umgesetzt und damit alle Erwartungen übertroffen", wurde Heta-Aufsichtsratschef Michael Mendel am Freitag in einer Aussendung am Freitag. "Der Portfolioabbau wurde wesentlich rascher und mit einer signifikant höheren Recovery bewerkstelligt. Das BaSAG-Regime hat sich in dem Fall bewährt und den Weg in die finale Phase der Abwicklung, die aktienrechtliche Liquidation, geebnet."

FMA-Aufsicht endet

Wenn der Auflösungsbeschluss rechtskräftig ist, endet die Aufsicht der FMA über die Heta. Diese tritt dann in das vorgesehene Liquidationsverfahren gemäß Aktiengesetz ein. Die Eigentumsrechte werden in dieser Phase bis zur gesellschaftsrechtlichen Löschung der HETA aus dem Firmenbuch wieder durch die Republik Österreich bzw. die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes GmbH (ABBAG) ausgeübt.

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