Hungerlöhne für indische Curry-Köche

Hungerlöhne für indische Curry-Köche
Schlüsselkräfte aus Indien arbeiteten für 1000 Euro im Monat bis zu 20 Stunden täglich. Ihr Arbeitgeber streitet alles ab – und zahlt nach.

Mitten in Wien und doch auf dem Subkontinent. Die Arbeiterkammer (AK Wien) erhebt schwere Vorwürfe gegen den Betreiber der Ehtno-Lokale Curryinsel und Curry Up. Sechs Köche aus Indien hätten dort als Schlüsselkräfte offiziell nach österreichischem, inoffiziell aber nach indischem Arbeitsrecht arbeiten müssen:

Massive Überstunden, Lohndumping und schlechte Unterbringung in einem Massenquartier sind nur drei der Verstöße, die drei der Köche gemeinsam mit der AK beim Arbeitsgericht Wien einklagten. Laut Verfahrensprotokoll, das dem KURIER vorliegt, sind die sechs Köche in Südindien angeworben worden und mussten ihren Flug nach Wien selbst bezahlen. In Wien brachte sie ihr Arbeitgeber in einer 90-Quadratmeter-Wohnung unter, wofür er ihnen jeweils 120 Euro vom Lohn abzog. Sie standen bis zu 20 Stunden täglich in der Zentralküche und schliefen auch teilweise dort, weil sie nur ein paar Stunden zum nächsten Dienst Zeit hatten. Ein Koch gab an, von Oktober bis Mai nur zehn Tage frei gehabt zu haben. Bezahlt wurde nicht der vereinbarte und bei der Sozialversicherung angemeldete Kollektivvertragslohn, sondern nur ein Bruchteil davon, zumeist 1000 Euro bar auf die Hand.

Während zwei der Köche aus Angst vor Repressalien (Ausweisung) die Klage fallen ließen, erreichte einer vor Kurzem einen Vergleich. Der Arbeitgeber ist zu einer Nachzahlung von 26.000 Euro bereit, unter anderem für 240 nicht bezahlte Überstunden im Monat. Zuvor ließ der Chef seinen Ex-Mitarbeiter laut Protokoll im Gerichtsfoyer auf den Koran schwören, dass er die Wahrheit sage. Der Koch hat inzwischen einen neuen Job gefunden.

Unfairer Prozess

Vom KURIER mit den Vorwürfen konfrontiert, sieht sich Curryinsel-Inhaber Thanapalasingam Veluppillai eher als Opfer, denn als Täter. „Die Anschuldigungen stimmen vorne und hinten nicht, aber ich habe das Vertrauen in die Justiz verloren“, schildert der ehemalige Flüchtling aus Sri Lanka. Dem Vergleich habe er zugestimmt, um „endlich eine Ruhe“ zu haben, der gesamte Prozess sei äußerst unfair abgelaufen. Er sei schon seit 1992 im Geschäft und dies wäre erst sein zweiter Fall vor dem Arbeitsgericht. „Ich habe immer ehrlich gearbeitet, aber diesmal bin ich an die Falschen geraten.“

Hungerlöhne für indische Curry-Köche
Die Köche seien stets gut behandelt worden, sie hätten einen Gratis-Deutschkurs erhalten und man habe Amtswege und Einkäufe für sie erledigt. Dass sie auch in der Küche übernachteten, sei nicht außergewöhnlich, schließlich mache er das auch, und: „Sie waren ja immer zusammen und verfügten über kaum soziale Kontakte.“

In der Zentralküche, den drei Curry-up-Filialen sowie der Curryinsel sind rund 20 Mitarbeiter beschäftigt.

Dunkelziffer

Für AK-Arbeitsrechtsexpertin Karmen Riedl zeigt der Fall, dass Schlüsselarbeitskräfte aus Drittstaaten oft unter widrigsten Umständen arbeiten müssen. „Die meisten Betroffenen finden aber nicht den Weg zu uns, daher müssen wir von einer hohen Dunkelziffer ausgehen.“ Firmen würden die Wehrlosigkeit oft schamlos ausnützen. Besonders unverfroren sei es, wenn Schlüsselkräfte mit einem bestimmten Gehalt angemeldet werden, das dann aber nicht bezahlt werde.

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