Handel-Sortimentseinschränkung - Ministerium pocht auf Umsetzung

Handel-Sortimentseinschränkung - Ministerium pocht auf Umsetzung
Jurist Öhlinger sieht keine Verfassungswidrigkeit bei Sortimentsbeschränkung im Lockdown.

Das Gesundheits- und Sozialministerium (BMSGPK ) pocht auf die Einhaltung der Sortimentseinschränkung im Einzelhandel. Supermärkte und Drogerieketten dürfen laut Verordnung im Corona-Lockdown nicht Spielzeug, Blumen oder Elektrogeräte verkaufen. Spar, Hofer, Lidl und die Drogeriekette Müller halten die Beschränkung des Warenangebots für verfassungs- und gesetzeswidrig und haben ihr Sortiment nicht geändert.

"Das BMSGPK ist mit den Stakeholdern im Gespräch. Aus unserer Sicht ist die Situation aber klar, wonach der Verkauf von Waren auf die in der Verordnung eingeschränkten Bereiche eingegrenzt bleibt", hieß es aus dem Ministerium am Mittwochnachmittag auf APA-Anfrage. Supermärkte und Drogerieketten dürften nur "typisches Warensortiment" im Lockdown verkaufen, damit es zu keiner "unsachlichen Privilegierung" gegenüber geschlossenen Geschäften komme.

Verfassungsjurist Theo Öhlinger sieht keine Verfassungswidrigkeit der Supermarkt-Sortimentsbeschränkung, wenn während des Corona-Lockdowns andere Geschäfte schließen müssen. "Ich sehe nicht, gegen welche Verfassungsbestimmung das verstoßen sollte", sagte Öhlinger zur APA. "Das ist aber nur eine erste Einschätzung."

Ähnlich sieht das der frühere Dekan der juridischen Fakultät der Universität Wien, Heinz Mayer. Die Bestimmungen, was unter das freigegebene Sortiment fällt, sind für ihn ausreichend dargelegt, sagte Mayer gegenüber ORF.at. Die Chance, dass Spar, Hofer und Lidl mit ihrer Haltung durchkommen, hält er für sehr unwahrscheinlich. Unklarheit ortet hingegen Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk. Es stelle sich die Frage, was genau mit "typischem" Sortiment gemeint sei. Hier eine "definitive Klärung" vorzunehmen, sei schwierig und könnte sich ziehen, so Funk gegenüber ORF.at.

Der Präsident der Wirtschaftskammer Wien, Walter Ruck, bittet die großen Supermarktketten um Zurückhaltung beim Verkauf von Non-Food-Produkten: "Unsere tausenden Fachhändlerinnen und -händler würden lieber in den Geschäften stehen und für ihre Kunden da sein als Umsätze ersetzt zu bekommen", so Ruck in einer Aussendung. Positiv hob der Wiener Wirtschaftskammer-Chef den Rewe-Konzern (Billa, Merkur, Penny, Adeg) hervor, der sein Non-Food-Sortiment während des Lockdowns herunterfährt. Ruck bedankte sich "im Namen der Wirtschaft" bei Rewe-International-Chef Marcel Haraszti.

Wenn sich ein Betrieb nicht an die Auflagen der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung hält, dann ist der Betriebsinhaber laut Verordnung je Verstoß mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro zu bestrafen. Ein Lebensmitteldiskonter verkauft laut Prospekt ab morgen zum Beispiel Kinder-Lenkbobs oder ferngesteuerte Helikopter.

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