Haftungsrisiko wird häufig unterschätzt
Die Lockerung der Gründungshürden für die GmbH macht diese Gesellschaftsform auch für Jungunternehmer immer beliebter. Dabei unterschätzen viele Neugründer die Haftungsrisiken für GmbH-Geschäftsführer. "Gerade Geschäftsführer, die wenig juristische oder betriebswirtschaftliche Kenntnisse haben, sind sich ihrer Gesamtverantwortung oft nicht bewusst", weiß Christoph Schmidl, Steuerberater bei IB Interbilanz aus der betrieblichen Praxis. Erst wenn wegen Unwissenheit hohe Strafzahlungen drohen oder das Unternehmen in Schieflage gerät, würden viele Firmenchefs "aufwachen" und sich juristisch beraten lassen. Der Experte nennt vor allem zwei Bereiche, bei denen Vorsicht geboten ist:
Abgabenhaftung Geschäftsführer sind dazu verpflichtet, alle Abgaben (Steuern, Sozialversicherung) vollständig, rechtzeitig und richtig zu entrichten. Für verschuldeten Abgabenausfall besteht eine persönliche Haftung. Schmidl verweist ferner auf diverse Melde- und Aufzeichnungspflichten bei Arbeitnehmern, etwa zur Überprüfung, ob Lohn- und Sozialdumping vorliegt. "Die Verwaltungspraxis ist hier schärfer geworden."
Gleichbehandlungspflicht Wenn nicht ausreichend Mittel zur Begleichung aller fälligen Schulden zur Verfügung stehen, müssen alle Gläubiger gleich behandelt werden. "Es darf nicht sein, dass die Nettolöhne und Gehälter an Mitarbeiter ausbezahlt, jedoch die Abgaben an Finanzamt und Sozialversicherung nicht abgeführt werden", erläutert Schmidl. Hier komme es nach der Beendigung eines Insolvenzverfahrens im Regelfall zur Einleitung eines Haftungsverfahrens, da Lohnsteuer und Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung verpflichtend für den ausgezahlten Lohn zu entrichten sind.
Die Chance, dass betroffene Unternehmensvertreter sich der Haftung entledigen können, ist übrigens gering. Von 305 Beschwerden in den vergangenen Jahren sind zwei Drittel vom Verwaltungsgerichtshof abgewiesen worden. Angesichts dieser Zahlen fordern die Steuerberater der IB Interbilanz verpflichtende Schulungen für angehende GmbH-Geschäftsführer. "Bevor ein Eintrag in das Firmenbuch erfolgt, sollten Geschäftsführer nachweisen, dass sie ihre Haftungsrisiken wirklich kennen."
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