Härtefallfonds Phase 2: Anträge ab sofort möglich

Härtefallfonds Phase 2: Anträge ab sofort möglich
Bis zu 6.000 Euro insgesamt für drei Monate. Unternehmer müssen Einbußen nachweisen. Die wichtigsten Fragen

Ab heute, 12 Uhr, können alle von der Coronakrise betroffene Selbstständige wieder Anträge beim Härtefallfonds der Regierung einreichen. Anders als bei der Soforthilfe in Phase 1 werden in der Phase 2 drei Monate lang bis zu 2.000 Euro monatlich als Unterstützung ausgezahlt –  also insgesamt bis zu 6.000 Euro pro Kleinstunternehmen. Der Betrag soll Einzelkämpfern helfen, ihre laufenden Lebenserhaltungskosten zu tragen.

Bei der für die Abwicklung zuständigen Wirtschaftskammer sind bis dato 144.000 Anträge auf Soforthilfe eingereicht worden. Es wurden 121 Mio. Euro ausbezahlt,  im Topf liegen insgesamt 2 Mrd. Euro, die nun zur Auszahlung kommen sollen.

Die wichtigsten Fragen für Antragsteller:

Wer hat Anspruch auf Geld aus dem Härtefallfonds?

Anspruch auf die Unterstützung haben Ein-Personen-Unternehmen, Kleinstunternehmen mit bis zu neun Mitarbeitern, neue Selbstständige, freie Dienstnehmer, landwirtschaftliche Betriebe und Privatzimmervermieter. 

Wie haben sich die Anspruchskriterien gegenüber der Phase 1 verändert?

Nebeneinkünfte sind kein Ausschlusskriterium mehr und auch Gutverdiener, die vor der Krise mehr 5.000 Euro brutto im Monat verdient haben, gelten nun als Härtefälle. Ebenfalls gestrichen wurde die Untergrenze von rund 460 Euro monatlich. Und auch Gründer, die erst heuer ihr Unternehmen angemeldet haben, erhalten Unterstützung. Für sie gibt es einen Pauschalbetrag von 500 Euro.

Welche Daten muss ich für den Antrag bekannt geben?

Persönliche Daten, Unternehmensdaten, Informationen zu aktuellen Erträgen bzw. Betriebseinnahmen und Nebeneinkünften.

Wie wird die Unterstützungsleistung berechnet?

Der Nettoverdienstentgang im "Corona-Monat" (z.B. 16.03. bis 15.04.) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wird mit 80 Proezent (bei Geringverdienern mit 90 Prozent) ersetzt. Dieser Betrag ist aber mit 2.000 Euro pro Monat für maximal 3 Monate gedeckelt.

Muss jedes Monat ein neuer Antrag gestellt werden?

Ja. Die Anträge müssen jeweils monatlich - Mitte März bis Mitte April, Mitte April bis Mitte Mai und Mitte Mai bis Mitte Juni - neu gestellt werden.

Ist die Antragstellung nur online möglich?

Ja, die Antragsstellung ist weiterhin ausschließlich online via Formular möglich. Anträge sind bis Jahresende rückwirkend möglich. Das Musterformular finden Sie hier

Wird die Soforthilfe von 500 bzw. 1.000 Euro aus der ersten Phase vom Betrag abgezogen?

Ja, die Soforthilfe wird davon abgezogen.

Die Wirtschaftskammer hat zur Veranschaulichung mehrere Fallbeispiele zusammengestellt. Hier das Beispiel einer Friseurin mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.570,83 Euro.

 

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