Grüne wollen die Kleinunternehmergrenze anheben

30.000-Euro-Grenze gilt seit 2006
30.000-Euro-Umsatzsteuergrenze wurde schon seit 2006 nicht an die Inflation angepasst.

Selbstständige, deren Umsatz unter 30.000 Euro netto pro Jahr liegt, sind in Österreich von der Umsatzsteuer befreit. Sie müssen keine Umsatzsteuer verrechnen, ihnen steht aber auch kein Vorsteuerabzug zu. Diese "Kleinunternehmerregelung" im Umsatzsteuergesetz ermöglicht einen niederschwelligen Einstieg in die Selbstständigkeit und erspart den Selbstständigen einiges an Bürokratie, vor allem in der Buchhaltung.

Die Grünen haben nun herausgefunden, dass die Höhe der Kleinunternehmergrenze von 30.000 Euro netto (36.000 Euro brutto) seit 1. Juli 2006 unverändert ist. "Damit wurde diese günstige Regelung zum Einstieg in die Selbstständigkeit um mehr als 20 Prozent verschlechtert", heißt es in einem parlamentarischen Entschließungsantrag an den Finanzminister. Erläuterung:

"Im Zeitraum vom Jänner 2006 bis Ende 2015 betrug die Inflation 21,4 Prozent, damit müsste heute die rechnerische, inflationsbereinigte Kleinunternehmergrenze zumindest 36.415 Euro betragen." Die Grünen fordern daher eine schrittweise Anpassung der Grenze im Umsatzsteuergesetz mit einer Anhebung jeweils ab 1. Jänner. Für 2018 wären das gemäß Antrag 32.000 Euro, für 2019 schon 34.000 und 2020 dann 36.000 Euro.

"Gerade Geringverdiener werden mit einer plötzlichen Zwangsumstellung auf Umsatzsteuer in die Armutsfalle getrieben", meint Grün-Abgeordneter Matthias Köchl, Betroffen seien vor allem Frauen im Dienstleistungsbereich, aber auch selbstständige Pflegerinnen.

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