Grassers Masseverwalter spitzt auf angebliche Bankguthaben in Liechtenstein
Knapp ein Jahr nach der Eröffnung des Privatkonkurses von Karl-Heinz Grasser hat am Dienstag erstmals eine Prüfungstagsatzung stattgefunden, nachdem frühere Termine wegen Grassers Haft verschoben werden mussten. Auch in dieser Tatsatzung blieben viele Fragen offen. Der Ex-Finanzminister blieb dem Termin entschuldigt fern. Wie der KURIER berichtete, trägt er derzeit eine Fußfessel und arbeitet bei einem Kitzbüheler Unternehmen für Inneneinrichtung als Angestellter im administrativen Bereich.
Insgesamt 15 Gläubiger haben laut AKV, Creditreform und KSV1870 Forderungen in Höhe von 35,65 Millionen Euro angemeldet, davon wurden etwa 23,17 Millionen Euro anerkannt. Gerade deshalb hätten sich viele Gläubiger gewünscht, den Schuldner persönlich befragen zu können.
Brisant ist zudem, dass sich das von Grasser im Mai 2025 vorgelegte Vermögensverzeichnis als unvollständig erwiesen hat, wie der AKV berichtet. Der Insolvenzverwalter stieß im Zuge seiner Ermittlungen auf eine Lebensversicherung, die Grasser nicht angegeben haben soll. Deren Auflösung brachte rund 40.000 Euro ein.
Heikle Sache
Diese Sache sei insofern heikel, da die Abgabe eines falschen oder unvollständigen Vermögensverzeichnisses strafbar ist. Das Gericht kündigte an, Grasser bei der nächsten Tagsatzung das Vermögensverzeichnis unter Wahrheitspflicht zur Unterfertigung vorzulegen. Zudem wurde Grasser verpflichtet, seine Vermögensgebarung der vergangenen Jahre offenzulegen. Sollte sich herausstellen, dass Vermögensverschiebungen rechtlich anfechtbar sind, könnten Rückforderungen folgen.
Derzeit ist der Masseverwalter auf der Suche nach angeblichen Geldern aus dem Buwog-Komplex, die über Offshore-Destinationen zu einer Bank in Liechtenstein verschoben worden sein sollen. In Vaduz ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Grasser & Co. wegen des Verdachts der Geldwäscherei. Zuletzt hat das Gericht über Antrag der Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme dieser Konten, an denen Grasser wirtschaftlich beteiligt sein soll, bis Mitte Februar 2027 verlängert. Dem Vernehmen nach werden die Vorwürfe bestritten.
Ziel des Masseverwalters ist es, die Existenz mutmaßlicher Stiftungen „näher auszuleuchten“ und über eine seinerzeit in Belize domizilierte Limited herauszufinden, warum Grasser für dieses Unternehmen als wirtschaftlich Berechtigter aufscheint. Am Ende möchte der Insolvenzverwalter etwaige Bankguthaben in die Insolvenzmasse transferieren. Bisher liegen auf dem Massekonto nur rund 200.000 Euro.
Restschuldbefreiung wackelt massiv
Ob Grassers angebotener Zahlungsplan mit einer Barquote von drei Prozent überhaupt eine Chance hat, ist unklar. Solange Grassers gesamtes Vermögen nicht verwertet ist, können die Gläubiger nicht über den Zahlungsplan abstimmen. Größter Gläubiger ist die Republik Österreich. Sie fordert 12,9 Millionen Euro Schadenersatz aus dem Buwog-Strafverfahren und 10,1 Millionen Euro Abgaben.
Sollte er keine Einigung mit der Republik erzielen, kommt es zu einem Abschöpfungsverfahren. Die Schadenersatzforderung aus der Straftat fällt dann nicht unter die Restschuldbefreiung und bleibt 30 Jahre bestehen.
Kommentare