Goldbären-Streit: Lindt sticht Haribo aus

Goldbär gegen Goldbären: Lindt scheint der Sieg über Haribo schwer zu nehmen
Gericht entschied: Keine Verwechslungsgefahr zwischen Wortmarke Goldbär und Lindt-Teddy.

Im Markenstreit um Goldbären hat der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt einen wichtigen Etappensieg über den Konkurrenten Haribo errungen. Nach der Niederlage von Lindt & Sprüngli in erster Instanz entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Freitag zugunsten des Schokoladenherstellers. Der Senat konnte keine hinreichende Ähnlichkeit zwischen der Wortmarke Goldbär und dem Lindt-Teddy erkennen.

Goldbären-Streit: Lindt sticht Haribo aus
epa03513413 An illustration image shows the Chocolate goldbear from Lindt & Spruengli and Haribo Goldbears, 18 December 2012. The Chocolate Goldbear from swiss company Lindt & Spruengli looses against the German Haribo Goldbears. A court in Cologne forbids Lindt & Spruengli to sell their chocolate bear, wraped in gold foil. EPA/WALTER BIERI
Entschieden wird der Rechtsstreit aber voraussichtlich erst vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe - das OLG ließ die Revision zu. Bis dahin darf Lindt seine Schokoladenbären auf jeden Fall weiterverkaufen.

In dem Verfahren ging es um die juristisch schwierige Frage, ob Lindt mit seinem in Goldfolie eingewickelten Schokobären gegen die Markenrechte von Haribo für dessen bekannte Fruchtgummi-Goldbären verstößt.

Goldbären-Streit: Lindt sticht Haribo aus
epa03513422 Chocolate goldbears from Lindt&Spruengli, and Haribo Goldbears, are seen arranged in Stans, Switzerland, 18 December 2012. The Chocolate Goldbear from Swiss company Lindt&Spruengli looses agains the German Haribo Goldbears. A court in Cologne forbids Lindt & Spruengli to sell their chocolate bear, wraped in gold foil. EPA/URS FLUEELER
Haribo will die goldfarbenen Schoko-Teddys von Lindt verbieten lassen, weil der Bonner Süßwarenhersteller die auf ihn eingetragene Wortmarke "Goldbären" durch den sogenannten "Lindt-Teddy" verletzt sieht: Der goldfarbene Schokobär des Konkurrenten sei nichts anderes als "die dreidimensionale Darstellung des Wortes Goldbär", argumentierte Haribo nach Gerichtsangaben.

Das sah das Gericht jedoch anders. Bereits in seiner vorläufigen Einschätzung des Rechtsstreits während der mündlichen Verhandlung machte der Senat geltend, dass eine Verwechslungsgefahr kaum vorliegen dürfte. Immerhin trage der "Lindt-Teddy" das Logo des Schokoproduzenten für den Verbraucher gut sichtbar auf seinem Bärenbauch. Auch stehe die Aufmachung des Lindt-Schokobärs in der Tradition des "Goldhasen", den das Unternehmen bereits seit Jahrzehnten erfolgreich im Ostergeschäft vertreibt.

"Man muss mehrfach abstrahieren, um hier den Goldbären herauszudestillieren."

All dies müsse sich der Verbraucher gleichermaßen wegdenken, ehe er auf die Bezeichnung "Goldbär" für den "Lindt-Teddy" komme, sagte der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte Anfang März. "Man muss mehrfach abstrahieren, um hier den Goldbären herauszudestillieren."

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