Finanzmarktaufsicht warnt vor dubiosen Goldhändlern
Zusammenfassung
- Finanzmarktaufsicht warnt vor dubiosen Goldhändlern und rät zu Vorsicht bei Rabatten, Lieferfristen und intransparenten Geschäftsmodellen.
- Beim Goldkauf sollten Kosten, Vermittlerprovisionen sowie Lager- und Versicherungskosten beachtet und auf seriöse Bezugsquellen geachtet werden.
- Gold eignet sich für Geldwäsche, daher gelten ab bestimmten Transaktionssummen Nachweispflichten zur Mittelherkunft.
Trotz eines Dämpfers Anfang Februar befindet sich der Goldpreis nach wie vor in lichten Höhen. Freitagmittag notierte das Edelmetall bei mehr als 5.200 US-Dollar pro Feinunze und damit nicht allzu weit entfernt von seinem Allzeithoch von mehr als 5.500 Dollar.
Das Interesse am Kauf von Barren und Münzen ist weiterhin hoch. Das ruft auch fragwürdige Anbieter auf den Plan, warnt die Finanzmarktaufsicht (FMA) und rät zur Vorsicht und Skepsis bei außergewöhnlichen Rabatten, Lieferfristen und intransparenten Geschäftsmodellen, wie es in einer Aussendung vom Freitag heißt.
Der Goldhandel selbst unterliege zwar nicht der Aufsicht durch die FMA, Anfragen und Eingaben von Verbraucherinnen und Verbrauchern würden aber zeigen, dass beim Kauf von Gold Vorsicht geboten sei. Wer plant Gold zu kaufen, solle beim Erwerb auf seriöse, verlässliche Bezugsquellen achten, empfehlen die Finanzmarktaufseher. Dazu sollten etwa Internetforen auf Hinweise von Geschädigten überprüft werden.
Auch welche Kosten beim Erwerb anfallen und wie hoch die Vermittlerprovision ist, sollten sich Goldkäufer näher ansehen und von den Händlern transparente Gebührentabellen verlangen. Wer Gold kauft, sollte auch überprüfen, wie stark der Goldpreis steigen müsste, um die Gebühren auszugleichen, rät die FMA in ihrer Informationsreihe "Reden wir über Geld".
Eine Checkliste zum Goldkauf kann auch auf den Seiten der Wirtschaftskammer heruntergeladen werden.
Lager- und Versicherungskosten
Beim Kauf von physischem Gold, etwa Barren oder Münzen, sollten auch Sicherheitsaspekte und die Kosten der Lagerung und Versicherung berücksichtigt werden. Anschaffungs-, laufende Verwahr- und gegebenenfalls Transaktionskosten könnte die Rendite maßgeblich beeinflussen.
Geldwäsche
Die Finanzmarktaufseher weisen auch darauf hin, dass Gold als "anonymer, hochkonzentrierter und gut transportierbarer Wertspeicher" auch für Geldwäsche gut geeignet ist.
Ab Transaktionssummen von 10.000 Euro bzw. 15.000 Euro müssen bei Goldhändlern bzw. Finanzinstituten Nachweise der Mittelherkunft erbracht werden. Rechnungen über den Erwerb des Goldes sollten also auf jeden Fall aufgehoben werden. Will man etwa Barren oder Münzen verkaufen, die geschenkt oder vererbt wurden, könne die Mittelherkunft etwa auch über Nachlass- oder Versicherungsunterlagen plausibel dargestellt werden, heißt es.
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