Glatter Freispruch für Chef der Raiffeisen Bausparkasse

Raiffeisen-Manager Manfred Url handelte gesetzeskonform.
Neue Schlappe der Finanzmarktaufsicht: Der Vorwurf des Insiderhandels gegen Raiffeisen-Manager Manfred Url wurde vom Gericht abgewiesen.

Nach nur vier Stunden Verhandlung war für Richterin Claudia Moravec-Loidolt am Montag die Sache klar: „Manfred Url wird freigesprochen.“ Er habe seine Raiffeisen-International-Aktien weder in Ausnützung einer Insiderinformation noch in der Absicht sich zu bereichern verkauft.

Url, heute Chef der Raiffeisen Bausparkasse und früher Vorstand der Raiffeisen Zentralbank, nahm das Urteil mit sichtlicher Erleichterung zur Kenntnis. Die Vorwürfe hatten den stets auf äußerste Korrektheit bemühten Manager schwer belastet.

Die Finanzmarktaufsicht hatte Url bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, die seit Ende 2012 ermittelte und schließlich Anklage wegen des Verdachts des Insiderhandels erhob. Url soll demnach am 12. November 2009 seine 500 Stück Aktien der damaligen Raiffeisen International unter Ausnutzung von Insiderwissen verkauft haben und sich damit unrechtmäßig um 4900 Euro bereichert haben. Hätte er nämlich nicht zu diesem Zeitpunkt, sondern viel später verkauft, hätte er diese Summe wegen des Kursverfalls der Aktie verloren, lautete der Vorwurf.

Heikle Sitzung

Das Problem für Url begann mit einer Raiffeisen-Vorstandsklausur am 4. November 2009. Damals wurde ein Projekt an den Start geschickt: die mögliche Zusammenführung von RZB und Raiffeisen International. Das Wissen über dieses Projekt, das neben Url rund 20 Raiffeisen-Manager hatten, könnte, so die Richterin, durchaus als Insider-Wissen angesehen werden. Doch niemand in der Raiffeisen-Gruppe hat das damals so gesehen. Das bestätigten auch die beiden prominenten Zeuge, RZB-Boss Walter Rothensteiner und der Ex-Chef der Raiffeisen International Herbert Stepic. Für Url sprach auch noch eine Tatsache: Die mit der Beobachtung von Insiderinformationen beauftragte Raiffeisen-interne Abteilung hat am 11. November, also einen Tag vor dem Aktienverkauf durch Url, eine sogenannte Aktien-Handelssperre für die Manager aufgehoben. Diese Sperre gibt es routinemäßig rund um alle Quartals-Veröffentlichungen der Bank. Url konnte ab der Beendigung der Sperre also davon ausgehen, dass er seine Aktien problemlos verkaufen könne.

Anwalt Wolfgang Brandstetter meint, dass man den Fall Url zum Anlass nehmen sollte, das Insidergesetz zu überdenken. „So wie es jetzt ist, ist das Gesetz nicht handhabbar. Man muss Managern eigentlich abraten, Aktien zu kaufen.“

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