Unternehmen gründen zum Billigtarif
Von Wirtschaftsvertretern seit Jahren heiß ersehnt, von Gläubigerschützern stets abgelehnt, von der Regierung jetzt verwirklicht: Ab 1. Juli wird es in Österreich möglich sein, mit nur 5000 Euro in der Tasche eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu gründen. Das Mindest-Stammkapital wird von 35.000 auf 10.000 Euro herabgesetzt, wovon die Hälfte gleich einbezahlt werden muss. Zugleich sinken Notar- und Rechtsanwaltskosten um die Hälfte und die Veröffentlichungspflicht in der Wiener Zeitung entfällt.
Anfang der Woche endete die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf zur „GmbH light“, die offiziell „GmbH Neu“ heißt. Im zuständigen Justizministerium ist man „überrascht, wie viele positive Stellungnahmen“ es zum Entwurf gab und optimistisch, dass die Neuregelung mit nur kleinen Adaptierungen verabschiedet wird. Der KURIER fand aber auch viele kritische Stellungnahmen.
Hier ein Pro & Contra der wichtigsten Argumente:
Plus
Aufschwung Österreich hinkt bei der Zahl an Firmengründungen EU-weit hinten nach. 2012 ging die Zahl auf 27.000 erneut zurück, nur zehn Prozent davon waren GmbH. In unsicheren Zeiten scheuen viele das Gründungsrisiko. Auch Kosten und Bürokratie schrecken ab. Die GmbH light soll 1000 Neugründungen pro Jahr mehr bringen und damit die Wirtschaft ankurbeln.
Haftung Die niedrige Kapitalhürde und das geringere Haftungsrisiko sollen die GmbH auch bei Dienstleistern beliebt machen.
Wettbewerb Andere EU-Länder wie Frankreich (SARL), Großbritannien (Ltd.) oder Deutschland (UG) verfügen bereits über abgespeckte GmbHs, teilweise ohne Mindestkapital. Österreich stand unter Zugzwang, die 35.000 Euro Stammkapital waren die höchsten in der EU. Die GmbH light soll den Vormarsch der Ltd.-Gesellschaften verhindern.
Minus
Insolvenzen Geringes Mindestkapital bedeutet mehr Insolvenzen. Schon jetzt ist jede dritte Pleite eine GmbH. Fällt der „Verlustpuffer“ in Form der 35.000 Euro Stammeinlage weg, schauen Gläubiger oft durch die Finger. Schuldnerberater warnen, dass auch die GmbH im Krisenfall keinen Schutz vor finanziellem Ruin bietet.
Missbrauch Mit bloß 5000 Euro Mindesteinzahlung werde dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, kritisieren Rechtsexperten. Gesellschaftsrechtler Heinz Krejci hält die Herabsetzung für „befremdlich, zumal gerade in den letzten Jahren der Missbrauch der GmbH spürbar zugenommen hat. Als Vehikel für Scheinfirmen bzw. Wirtschaftsdelikte dürfte die GmbH light wie die Ltd. rasch in Verruf geraten.
Steuerausfall Durch die Herabsetzung des Stammkapitals sinken die Einnahmen durch die Mindest-KöSt um 50 Millionen Euro jährlich. Bis 2017 wird daher ein Minus von 180 Millionen Euro erwartet.
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