Gebühr von Laudamotion für Check-in am Flughafen unzulässig
Rechtskräftiges Urteil des OGH. Betroffene können die Gebühr zurückverlangen.
Die Laudamotion GmbH verrechnet, unter anderem bei ihrem Standard-Tarif, für den Check-in vor Ort am Flughafen eine Gebühr von 55 Euro. Darauf werden die Kunden jedoch während des Buchungsvorganges nicht hingewiesen.
VKI klagte
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) war dagegen im Auftrag des Sozialministeriums gerichtlich vorgegangen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied jetzt, dass diese Gebührenverrechnung unzulässig ist. Das Urteil ist rechtskräftig.
Link zu Musterbrief
Betroffene können die Gebühr zurückverlangen. Der VKI stellt unter www.url.verbraucherrecht.at/laudamotion einen Musterbrief zur Rückforderung zur Verfügung.
Kommentare