Hygienekontrolle neu: Gastronomie schlägt Alarm

Ein Mann misst die Temperatur eines rohen, gewürzten Hähnchens mit einem Thermometer.
Die Kosten sollen laut geplanter EU-Verordnung auf Betriebe überwälzt werden. Zudem ist ein öffentliches Anprangern bei Verstößen möglich.

Aufruhr in Österreichs Großküchen: Die EU-Kommission plant, eine Verordnung zu überarbeiten, die die Betriebe vor allem finanziell treffen würde. Die Gastronomie hat deshalb wegen einer drohenden Kostenexplosion der Betriebe Alarm geschlagen.

Der Grund: Kommt der Kommissionsplan, würden die Kosten der Lebensmittelinspektionen auf die Betriebe verlagert werden, hieß es seitens des Gastro-Fachverbandes der Wirtschaftskammer am Montag. Derzeit tragen Bund und Länder die Kosten.

"Wir müssen so früh warnen", sagte Fachverbandsgeschäftsführer Thomas Wolf. "Geplant ist, die Verordnung dem EU-Parlament und Rat im 1. Quartal 2013 vorzulegen." Zur Höhe der drohenden Kosten war keine Info zu erhalten.

"Lebensmittelkontrolle ist aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren"

"Die Lebensmittelkontrolle ist eine hoheitliche Aufgabe und daher auch aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren", so Spartenobmann Helmut Hinterleitner in der Aussendung. Nur so könnten Prinzipien der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit sichergestellt werden. "Bevor über eine allfällige Kostenbeteiligung der Wirtschaft überhaupt nachgedacht werden kann, müssen notwendige Strukturreformen im Bereich der Lebensmittelkontrolle durchgeführt und Doppelgleisigkeiten auf Länderebene beseitigt werden", sagte Hinterleitner.

Eine Frau in Schutzkleidung beugt sich über eine Gefriertruhe voller verpackter Lebensmittel.
Lebensmittelkontrolle

Er warnte davor, dass es bei der Strukturreform - in der schon bisher "kaum nennenswerte Fortschritte erzielt" wurden - gar nichts mehr weiterginge, werde der vorliegende Entwurf umgesetzt.

Gegen "naming und shaming"

Geplant sei weiters, Unternehmen, die gegen Hygienebestimmungen verstoßen, zu veröffentlichen - was im Entwurf laut Hinterleitner aber nur "schemenhaft umschrieben" ist. Der Fachverband spreche sich jedenfalls prinzipiell gegen "naming and shaming"-Systeme aus. Eine derartige Maßnahme widerspreche nach Ansicht der Gastronomie in der WK auch "dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unserer Verfassung".

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