FMA: Mehr Infos für Bausparer

FMA: Mehr Infos für Bausparer
Die Finanzmarktaufsicht hat einen neuen Regelkatalog aufgelegt, wonach Bausparer besser über ihre Verträge informiert werden müssen.

Kunden heimischer Bausparkassen haben per 30. April Anspruch auf genauere Informationen über Tarife, Zinsen und Gebühren. Das sehen die "Mindeststandards für die Information von Bausparern und die Werbung der Bausparkassen" vor, welche die Finanzmarktaufsicht (FMA) am Dienstag veröffentlicht hat. Die transparente Darstellung soll die Bausparverträge der verschiedenen Anbieter für Interessenten besser vergleichbar machen. Bestehende Bausparer müssen mindestens einmal pro Jahr eine ausführliche Kontomitteilung erhalten.

Darin enthalten sein sollten laut FMA unter anderem das Anfangsguthaben, die Höhe der Einzahlungen, die staatliche Prämie, die Zinsen, die Gebühren, das aktuelle Guthaben, die Vertragssumme und die Kontaktdaten von Bausparkasse und Bausparer. Eine Änderung der Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft muss künftig auch umgehend in den Werbeunterlagen aufscheinen.

In Österreich gibt es derzeit rund 5,6 Millionen Bausparer - rund 5,2 Millionen haben Ansparverträge, etwa 366.000 Darlehensverträge. Die vier hierzulande konzessionierten Bausparkassen -  ABV, Raiffeisen Bausparkasse, s-Bausparkasse, Wüstenrot - brachten 2009 und 2010 jeweils fast eine Millionen neue Ansparverträge unter Dach und Fach, 2011 waren es den Angaben zufolge rund 980.000 Neuverträge.

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