FMA: Bitcoin ist typische Blase

Bitcoin-Shop in Tel Aviv, Israel
30 bis 40 Prozent der Whistleblower-Anzeigen würden Kryptowährungen betreffen. Bei dieser Anlageform könne der Totalverlust des Geldes drohen, warnt die FMA.

Die Finanzmarktaufsicht warnt weiter vor einer Geldanlage in Bitcoins oder andere Kryptowährungen. Die Entwicklung der Bitcoins "hat alle Charakteristika einer Blase", sagte FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller am Dienstag vor Journalisten. Wer da zum Schluss einsteige, verliere am meisten. "Wir können nur jemandem empfehlen, Bitcoin zu kaufen, der bereit ist, sein ganzes Geld zu verlieren."

Zahlreiche Meldungen an FMA

Derzeit entfallen 30 bis 40 Prozent aller Meldungen auf der Whistleblower-Seite der FMA auf Anzeigen zu Kryptowährungen und das sogenannte "Initial Coin Offering" (ICO), quasi die Erstausgabe von Kryptowährungen, ergänzte FMA-Vorstand Helmut Ettl. ICOs würden sprunghaft zunehmen, das Thema löse die Debatte über Crowdfunding ab.

Bitcoins und ICO sind aber keine Finanzinstrumente, die FMA hat da keine Kontrollmöglichkeiten. Kryptowährungen gelten aus Sicht der FMA als "Ware". So manches Unternehmen sucht auch Wege, der Aufsicht zu entgehen. Sie lassen ihre Geschäftsmodelle von der FMA prüfen und passen sie im Zweifel so an, dass sie nicht mehr in die FMA-Kompetenz fallen, erzählten die FMA-Vorstände.

Schon viele Österreicher betrogen

Auch gebe es viele "Trittbrettfahrer", die Kunden betrügen: Sie versprechen etwa für ihre Kunden Bitcoins zu kaufen und aufzubewahren, aber entweder sie kaufen überhaupt nicht, oder die Firma verschwindet wieder, die Webseite geht offline. "Wir haben schon sehr viele Fälle gehabt, wo Österreicher aufgesessen sind", so Ettl. Daher gelte die Warnung an die Anleger: Wenn man virtuelle Währungen kauft, sollte man besonders genau schauen, in welche Plattform man investiert.

Auch sollte man sich nicht zu viele Hoffnungen machen, über Kryptowährungen Geld ins Bankensystem zu schleusen. Auch als Bitcoin-Besitzer muss man nachweisen, woher Geld kommt. Könne man nachweisen, eine bestimmte Menge gekauft und nach einer Kurssteigerung wieder verkauft zu haben, gebe es kein Problem. Aber einfach sagen, man habe eine Million aus Bitcoin verdient und wolle sich das aufs Konto überweisen lassen, werde nicht funktionieren. "Das wird die Bank wahrscheinlich ablehnen", so Kumpfmüller. Die FMA sei gerade dabei, das der Bankenindustrie zu kommunizieren.

Neue Gesetze nötig

Im Dezember habe es den klaren Beschluss gegeben, dass man Wallets (Aufbewahrung für Kryptowährungen) und Kryptowährungen insgesamt den Geldwäscheregeln unterwirft. Der Gesetzgeber werde gezwungen, noch heuer eine Definition zu finden, was überhaupt Kryptowährungen sind.

Kommentare