Ansprüche nach AUA-Streik: "Nach sechs Wochen an Schlichtungsstelle wenden"
Im März und April kam es aufgrund von Betriebsversammlungen und Streiks vermehrt zu Flugausfällen bei den Austrian Airlines. Zehntausende Fluggäste waren betroffen – aber welche Ansprüche hat man bei sogenannten "kurzfristigen Flugannullierungen"? Und wie lange muss man auf eine Antwort warten?
Sechs Wochen Wartezeit: Ansprüche nach Streiks
Hat man als Fluggast Fragen zu etwaigen Ansprüchen, hilft die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte weiter. Monatlich kontaktieren rund 400 Personen die apf, um sich bei Anspruchsforderungen beraten zu lassen. "Die Zahl kann aber stark variieren, wenn etwa ein größeres Ereignis wie der Streik bei der AUA passiert, bekommen wir natürlich deutlich mehr Anfragen," erzählt Georg Loderbauer von der apf im Gespräch mit dem KURIER.
Grundsätzlich müsse man einer Airline etwas Zeit geben zur Bearbeitung von Anfragen. Hat man aber nach sechs Wochen noch immer keine Rückmeldung erhalten, könne man eine Schlichtungsstelle einschalten, so der Experte. "Die Streiks bei der AUA liegen jetzt etwa diesen Zeitraum zurück. Daher war es uns wichtig, nochmals auf die wichtigsten Punkte für Fluggäste hinzuweisen."
Ansprüche von Fluggästen: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Flugverspätung
Sollte der Flug stattfinden, aber verspätet sein, haben Fluggäste
- ab einer zweistündigen Verspätung Anspruch auf Verpflegung und Getränke.
- Bei Verspätungen von mehr als einem Tag müssen Fluglinien auch für die Hotel- und Transferkosten aufkommen.
- Ab einer mehr als dreistündigen Verspätung am Zielort stehen ihnen je nach der Länge des Fluges Ausgleichszahlungen (bis zu 600 Euro) zu.
- Bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden können Fluggäste auch vom Vertrag zurücktreten und auf die vollständige Erstattung des Flugpreises pochen.
Flugabsage
Wird der Flug abgesagt, können Reisende zwischen
- der Rückerstattung des Ticketpreises,
- der schnellstmöglichen anderweitigen Beförderung zum Ziel
- oder einer Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt wählen.
- Abhängig von der Wartezeit haben sie auch Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen sowie eine Übernachtung im Hotel.
- Auch bei Flugabsagen müssen sie je nach Flugstrecke mit Beträgen zwischen 250 und 600 Euro entschädigt werden.
➤ Mehr lesen: EuGH: Pauschalreisende darf bei Flugverspätung am Abflugort klagen
Was sind "Ausgleichszahlungen" – und wann bekommt man sie?
Szenario: Ein Streik passiert, Reisende werden weniger als sieben Tage vor dem Abflug über die Annullierung ihres Flugs informiert. Was dann? "Den Fluggästen stehen so genannte Ausgleichszahlungen zu", so Loderbauer.
Grundsätzlich müsse die Fluglinie den Fluggästen in solchen Fällen die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises inklusive einer Ausgleichszahlung oder einer alternativen Beförderung anbieten. Und: Ein Streik der Bediensteten einer Fluglinie stelle dabei keinen "außergewöhnlichen Umstand" dar, der die Fluglinie von der Leistung der Ausgleichszahlungen befreit, wird von Seiten der apf betont.
"Ausgleichszahlungen sollen die Unannehmlichkeiten, die durch Verspätungen und Annullierungen entstehen, sprichwörtlich 'ausgleichen'. Konkret handelt es sich um Beträge zwischen 250 und 600 Euro, das hängt jeweils von der gebuchten Strecke ab", erklärt Loderbauer. Bis 1.500 Kilometer innerhalb der EU belaufen sich die Zahlungen auf 250,- Euro, alle weiteren EU-Flüge kommen auf 400,- Euro, interkontinental kommt man dann auf bis zu 600 Euro Ausgleichszahlung.
Alternativer Flug: Darauf ist zu achten
Gut zu wissen: Wenn sich Fluggäste für eine alternative Beförderung entscheiden, dürfen Airlines nicht nur Flüge aus dem eigenen Konzern bzw. der eigenen Konzerngruppe anbieten. "Fluglinien versuchen oft, konzernintern umzubuchen, weil das natürlich mit geringeren Kosten verbunden ist. Die Verordnung sieht aber vor, dass der Ersatzflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattfinden soll," betont Experte Loderbauer.
Wenn beispielsweise ein AUA-Flug ausfällt und die Ryanair eine Stunde später das gleiche Ziel anfliegt und auf dem Flug noch Plätze frei sind, dann muss also auf diesen umgebucht werden. "Umgekehrt natürlich auch. Das ist in der EU-Fluggastrechte-Verordnung festgelegt."
Wartezeit am Flughafen - was bekommt man vor Ort?
Ausharren am Flughafen: Fluggästen stehen während der Wartezeit auf den Alternativflug Betreuungsleistungen zu. Darunter fallen Speisen, Getränke, aber auch Hotelübernachtungen und Transfers bei sehr langen Wartezeiten.
"Idealerweise erhält man beim Schalter der Airline einen Gutschein für Restaurants am Flughafen, wenn man beispielsweise zwei Stunden zusätzlich auf den Flug warten muss. In Wien gibt es auch bestimmte Partnerrestaurants von Airlines, diese Info findet man manchmal schon auf der Anzeigetafel bei Flugverspätung," erklärt Loderbauer.
Wichtig: Anspruch auf diese Art von Entschädigung hat man ab einer Flugverspätung von zwei Stunden.
Die staatliche apf ist Teil des BMK und bietet ihr Hilfsservice gratis und provisionsfrei an, am einfachsten via Online-Schlichtungsantrag. "Damit unterscheiden wir uns von vielen anderen Online-Anbietern, die durchaus kräftig mitschneiden," so Loderbauer. Und: "Falls wir ein Verfahren eröffnen müssen, tragen die Fluglinien die Kosten dafür und nicht die Fluggäste. Das ist ein wesentlicher Unterschied der apf zu Bezahlanbietern.“
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