Fluggepäck: Lithium-Ionen-Akkus teils verboten
Sie sind überal - etwa in Laptops und Smartphones: Lithium-Ionen-Akkus. Deren Transport wird nun neu geregelt. Ab Apil sind Lithium-Ionen-Akkus im Laderaum von Passagiermaschinen verboten. Das beschloss die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) am Montag im kanadischen Montreal. In die Kabine dürfen sie dem Beschluss zufolge aber weiterhin mitgenommen werden.
Explosions- und Brandgefahr
Verbot gilt vorerst bis 2018
Der Beschluss der ICAO ist nicht bindend, die meisten Mitglieder folgen jedoch den Vorgaben der Behörde. Laut ICAO hatten sich Fluggesellschaften und Pilotenvereinigungen für ein Verbot des Akku-Transports ausgesprochen. Das Verbot soll vorerst bis 2018 gelten. Dann will die ICAO ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus beschließen.
Die Akkus waren vor einigen Jahren in die Schlagzeilen geraten, weil sich in Boeing-Maschinen verbaute Exemplare überhitzt hatten. Bei einem am Boden geparkten Flugzeug brach dadurch ein Feuer aus. Im Jänner 2013 wurden wegen der Probleme sämtliche Boeing 787 Dreamliner weltweit für mehrere Monate aus dem Verkehr gezogen.
Nur für Frachtgepäck
Austrian Airlines Sprecher Wilhelm Baldia wies gegenüber der APA ausdrücklich darauf hin, dass die neuen Bestimmungen nur für Frachtgepäck gelten. Für die Passagiere würde alles beim Alten bleiben. Kleine Akkus bis zu 100 Wattstunden Leistung, wie sie etwa in Handys, Tablets und Laptops verwendet werden, könnten weiterhin mit dem Gepäck aufgegeben werden, wenn sie im Gerät verbleiben. Ersatzakkus müssten jedoch mit in die Kabine. Akkus zwischen 100 und 160 Wattstunden muss man sich genehmigen lassen.
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