Festplattenabgabe bringt Millionenregen für Künstler

4,50 Euro pro verkaufter Festplatte oder 2,50 pro Handy wird jetzt im Nachhinein abgeliefert.
Außergerichtliche Einigung über strittige Altfälle. Nur Amazon zahlt nicht.

Über einen Geldsegen im zweistelligen Millionenbereich dürfen sich Rechteinhaber von Musik, Film, Texten und Bildern freuen. Die Sparte Elektrohandel in der Wirtschaftskammer und die Verwertungsgesellschaften konnten nämlich einen monatelangen Streit bezüglich Altlasten bei der Festplattenabgabe außergerichtlich beilegen. Konkret geht es um sämtliche strittigen Altfälle vor Inkrafttreten der novellierten Speichermedienvergütung, besser bekannt als Festplattenabgabe, im Oktober des Vorjahres.

Die Verwertungsgesellschaften vertraten die Ansicht, dass auch die Vorgängerregelung auf PC, Mobiltelefone und andere Geräte mit Speichermedien anzuwenden ist und stellten hohe, bis ins Jahr 2006 zurückreichende Nachzahlungsforderungen. Der Elektro-handel, der die Abgabe abliefern muss, weigerte sich, die Forderung anzuerkennen. Bei der jetzigen Einigung wird bis 2012 zurückgerechnet. Die Tarife entsprechen jenen, die seit Oktober gelten, z.B. 2,50 Euro für integrierte Speicher in Handys, 3,75 Euro für Tablets und 5 Euro für Rechner (PC, Notebook).

Rechtssicherheit

"Wir sind froh über diesen Vergleich, jetzt herrscht endlich Rechtssicherheit für die Händler und Hersteller", sagt Wolfgang Krejcik, zuständiger Bundesspartenobmann in der Wirtschaftskammer (WKO) zum KURIER. "Für uns ist es ein lebbarer Kompromiss, der auch die Vergangenheit bereinigt", kommentiert Paul Fischer von der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana den Deal. Die ursprünglichen Forderungen sollen im dreistelligen Millionenbereich gelegen sein. Abgabenpflichtige Unternehmen, also Firmen, die Geräte mit Speichermedien "in Verkehr bringen", konnten sich bis Donnerstag melden, um den Vergleich anzunehmen. Knapp 100 taten dies auch, darunter alle großen Namen wie Apple, HP oder Samsung.

Ein prominenter Name ist nicht dabei: Amazon. Der US-Internetriese weigert sich bekanntlich, eine Speichermedienvergütung für nach Österreich gelieferte Handys oder Festplatten abzuführen und wurde daher schon 2007 von der Austro Mechana verklagt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Frühjahr, dass österreichische Gerichte den Fall klären müssen. Die Entscheidung soll bis Jahresende vorliegen. Gewinnt Amazon, könnte dies die österreichische Regelung kippen; gewinnt die Austro Mechana, müsste Amazon Daten offenlegen und nachzahlen.

Neue Tarife

Die seit 1. Oktober 2015 geltenden Tarife laufen übrigens mit Jahresende aus. Über neue Tarife 2017 will die Austro Mechana aber erst verhandeln, wenn die Ergebnisse von 2016 vorliegen. Laut Gesetz dürfen die Einnahmen nicht mehr als 29 Mio. Euro betragen.

Konsumenten mussten zwar zum Teil höhere Preise – etwa bei externen Festplatten – hinnehmen, der große Preisschub blieb aber aus.

Kommentare