Fekter: Hypo braucht noch zwei Mrd.

APA11116540-2 - 30012013 - KLAGENFURT - ÖSTERREICH: THEMENBILD - Länderporträt Kärnten - Illustration zum Thema "Kärntner Landtagswahl 2013": Der Sitz der Kärntner Hypo Bank in Klagenfurt. APA-FOTO: GERT EGGENBERGER
Die Hypo wird laut Fekter heuer noch rund zwei Milliarden Euro aus der Staatskasse brauchen. Der Zwangsverkauf ist vorerst abgewendet.

Buchstäblich in letzter Minute hat Finanzministerin Maria Fekter jenen Brief an die Brüsseler Wettbewerbshüter abgeschickt, in dem sie um Genehmigung der allerletzten Hilfsmilliarden für die Kärntner Hypo ansucht.

Der 30. Juni war von EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia als spätester Termin für die Übermittlung des Abwicklungskonzepts für die Hypo genannt worden. Und am 30. Juni ging der Brief aus Wien nach Brüssel. Die Kommission hat ihn bereits erhalten, hieß es Sonntagnachmittag. Wichtigste Inhalte: die zu erwartenden letztmaligen Kapitalspritzen und der Zeitplan für den Verkauf der Balkan-Töchter.

Zwei Milliarden aus der Staatskasse

Die Hypo wird dem Konzept des Finanzministeriums zufolge heuer noch rund zwei Milliarden Euro aus der Staatskasse brauchen, um die Verluste zu decken und nicht unter die gesetzlich vorgeschriebene Eigenkapitalgrenze zu fallen. Nur 700 Mio. Euro hat der Bund für heuer an zusätzlicher Hilfe ins Staatsbudget eingestellt. Dem Vernehmen nach müssen auch Garantien erweitert und verlängert werden. Zumindest auf die 700 schon budgetierten Steuermillionen könnte die Hypo ohne großen gesetzlichen Aufwand zugreifen, um fürs Halbjahr bilanzieren zu können.

Nicht erwähnt wird in dem Brief die Bad Bank, in die die Hypo ihre faulen Kredite einbringen könnte. Brüssel muss einer Bad Bank zwar nicht zustimmen, da so eine Bank nicht am Markt aktiv ist. Allerdings hängt der notwendige Kapitalzuschuss für die Hypo von der Bad Bank ab. Denn eine Bad Bank braucht wenig Eigenkapital. Kommt eine solche Bank für faule Kredite, könnte die Kapitalspritze für die Hypo im Endeffekt viel kleiner als die jetzt erwarteten zwei Milliarden Euro ausfallen.

Zwangsverkauf abgewendet

Der von der EU-Kommission angedrohter Zwangsverkauf der Bank bis Ende 2013 ist offenbar abgewehrt. "Der von der Europäischen Kommission zunächst geforderte Verkauf aller Einheiten im Jahr 2013 konnte in den konstruktiven Verhandlungen erfolgreich abgewendet werden", schrieb das Finanzministerium am Montag. Die Südosteuropabanken (SEE-Netzwerk) werden bis Mitte 2015 verkauft.

IWF: "Keine Bedrohung"

Der internationale Währungsfonds sieht weitere Staatshilfen für die Bank nicht als Bedrohung für die Stabilität des heimischen Finanzsektors. Weitere Verluste seien im Zuge der Hypo-Restrukturierung jedoch "wahrscheinlich", was das Staatsbudget aber doch verdauen können sollte. Eine Bad Bank würde helfen, Teile der Hypo zu verkaufen, so IWF-Expertin Enrica Detragiach am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien.

Österreich "overbanked"

Prinzipiell stehe Österreich verglichen mit Nachbarmärkten ganz gut da, so der IWF. Den Kapitalpolster der Banken sei ausbaufähig. Prinzipiell aber gebe es in Österreich zu viele Banken, was der Profitabilität der Institute schade - daher sei es "notwendig", vor allem mittelgroße Banken umzustrukturieren. Österreich sei "overbanked", was mehr Konkurrenz, niedrigere Margen und höhere Kosten im inländischen Geschäft bedeute.

Die Hypo-Alpe-Adria-Bank hat gegen einen ehemaligen Mitarbeiter vor Gericht den Kürzeren gezogen: Der langjährige Bereichsleiter Dieter Malle klagte gegen seine fristlose Entlassung im September 2010 und bekam vor dem Klagenfurter Arbeits- und Sozialgericht in erster Instanz recht.

Denn in allen drei Kreditfällen, in denen die Hypo dem Ex-Bereichsleiter Untreue und Pflichtverletzung vorgeworfen hatte, sei dieser schuldlos, begründet Richter Ernst Fister sein Urteil. Spannend ist der Spruch des Richters vor allem wegen der unüblich scharfen Kritik an den Gutachten, auf die sich die Hypo berief. „Eine strafrechtliche Würdigung steht dem Gutachter nicht zu“, so der Richter. Genau dieses Recht haben sich die Gutachter in vielen Hypo-Verfahren herausgenommen. Die Sachverständigen werden in Strafprozessen von der Staatsanwaltschaft – also von der Anklage – bestellt.

Privatgutachten der Beschuldigten werden im Prozess nicht zugelassen, die Gutachten der Ankläger werden damit direkt im Urteil umgesetzt – ein Problem, das inzwischen zu heftigen Diskussion innerhalb der Richterschaft geführt hat. Im Fall des entlassenen Hypo-Mitarbeiters etwa hat Gutachter Josef Schima festgestellt, dass die Aufstockung eines Kredits an das kroatische Hotel Porto um 1,8 Millionen Euro wirtschaftlich nicht gerechtfertigt sei. Der Richter wirft Schima vor, das wirtschaftliche Umfeld zum Zeitpunkt der Kreditvergaben gar nicht berücksichtigt zu haben. Der Tourismus in Kroatien habe damals einen enormen Aufschwung genommen.

Im Fall des zweiten Kredits an die kroatische Gruppe Jadranska Razvoj widerspricht sogar die Staatsanwaltschaft „ihrem Gutachter“ und sagt, dass entgegen dessen Ausführungen der Kredit sehr wohl vertretbar war.

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