Firmen scheitern an Eintragung

Firmen scheitern an Eintragung
Seit Jahresbeginn müssen sich Lobbyisten registrieren. Technische Hürden und fehlende Informationen sorgen für Unmut.

Die neue Offenheit findet schon bei der Online-Registrierung ihr jähes Ende: Ohne voll rechtsgültige digitale Signatur (Bürgerkarte) ist es unmöglich, sich in das neue Lobbying- und Interessensvertretungs-Register des Justizministeriums einzutragen. Nicht alle Firmen, Verbände und vor allem Vereine haben aber eine digitale Signatur. Zudem ist eine weitere technische Hürde mittels Registrierung beim Unternehmensservice-Portal nötig. „Ich habe es jedenfalls nicht geschafft, mich zu registrieren und ich bin sicher, dass es auch anderen so gehen wird“, schildert ein frustrierter Firmenchef dem KURIER.

Eine erste Abfrage im neuen, öffentlich einsehbaren Lobbying-Register bestätigt diese Vermutung: „Keine Einträge gefunden.“ Dabei besteht seit Inkrafttreten des Lobbying-Gesetzes am 1. 1. 2013 eine Registrierungspflicht für alle betroffenen Lobbying-Vertreter. Wer die vorgeschriebenen Daten nicht registriert, macht sich strafbar. Zwar wurde für bereits bisher tätige Lobbyisten eine Übergangsfrist bis 31. März ausverhandelt, aber Neueinsteiger müssen sich eintragen, bevor sie einen Auftrag annehmen. „Das Registrierungsprozedere über die Internet-Schnittstelle ist extrem bürokratisch, ich bin auch daran gescheitert“, bestätigt Markus Deutsch, Geschäftsführer vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation in der Wirtschaftskammer (WKÖ).

Ein diesbezüglich für Dezember fixierter „Runder Tisch“ mit dem Justizministerium habe leider nie stattgefunden, klagt Deutsch. Es gebe noch zahlreiche ungeklärte Fragen rund um die Registrierung, die geforderten Daten und der vorgesehenen Gebühren. So müssen Lobbying-Unternehmen immerhin 600 Euro Eintragungsgebühr berappen , während Firmen, die Lobbyisten beschäftigen, mit 200 Euro davon kommen. Interessensverbände zahlen noch weniger. „Das ist eine Ungleichbehandlung“, so Deutsch.

Fragenkatalog

Weil der reine Gesetzestext offen lässt, wer und was überhaupt registrierungspflichtig ist und was nicht, hat die Bundessparte Information und Consulting schon vor längerer Zeit einen dicken Fragenkatalog an das Justizministerium geschickt. „Eine Anfragebeantwortung ist bis jetzt nicht erfolgt“, erzählt Sparten-Geschäftsführer Josef Moser und hofft auf klärende Gespräche noch im Jänner. Derzeit sei vielen Unternehmen ihre Betroffenheit noch gar nicht bewusst.

Wer? Lobbying-Unternehmen wie Werbe- und PR-Agenturen, die Lobbying-Aufträge für Firmen übernehmen. Unternehmen, die Mitarbeiter zum Zwecke des Lobbyierens bei Amtsträgern beschäftigen. Selbstverwaltungskörper und Interessensvertretungen wie z. B. Vereine. Gerechnet wird mit rund 1200 Eintragungspflichtigen.

Warum?Das neue Lobbying-Gesetz soll für mehr Offenheit und Transparenz sorgen und sieht deshalb ein öffentlich zugängliches Register vor. Es gilt für alle Aktivitäten, mit denen auf die Gesetzgebung oder die Verwaltung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände unmittelbar Einfluss genommen wird.

Was?Ins Register eingetragen werden müssen unter anderem die Grunddaten der Lobbyisten wie Name und Geburtsdatum, sowie die Auftraggeber und der jeweilige Auftragsbereich. Ein Auftrag darf erst ab Bekanntgabe der Eintragung bzw. während einer aufrechten Eintragung durchgeführt werden.

www.lobbyreg.justiz.gv.at

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