Facebook-Eintrag als Beweis vor Arbeitsgericht
Das soziale Netzwerk Facebook dient nicht nur der Kommunikation, sondern speichert auch alle Einträge automatisch über eine längere Zeit. Diese "Chronik-Funktion" kann im Streitfall zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein wichtiges Beweismittel sein. Das musste auch ein Wiener Malerbetrieb feststellen, der einem seiner Mitarbeiter über das soziale Netzwerk Arbeitsaufträge erteilte, aber keinen Lohn ausbezahlte.
Mit den entsprechenden Facebook-Einträgen aus seiner Chronik konnte der Dienstnehmer vor Gericht jetzt nachweisen, dass er um seinen Lohn geprellt wurde. Der Arbeitgeber muss 6000 Euro nachzahlen. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtsgültig, eine Berufung ist nach Ansicht der Arbeiterkammer (AK), die den Fall begleitete, aber nicht zu erwarten.
Der höchst ungewöhnliche Arbeitsrechts-Fall trug sich vor drei Jahren zu. Ismail W. war über vier Monate lang für einen Malereibetrieb als Maler in diversen Wohnungen tätig. Jeden Montag erhielt W. vom Chef seine Aufträge und Material in einem Kaffeehaus und kommunizierte darüber mit ihm über Facebook. Der Malerbetrieb versprach Ismail, ihn nach einer gewissen Zeit korrekt anzustellen. Als dies nicht geschah und auch nur ein kleiner Teil des Lohns ausbezahlt wurde, brachte W. mithilfe der AK eine Klage ein.
Der Malermeister behauptete daraufhin, Ismail W. habe nie für ihn gearbeitet, sondern nur dessen Cousin mit gleichem Namen. Mittels der Facebook-Einträge, die dem Gericht vorgelegt wurden, konnte W. aber eindeutig beweisen, dass er für ihn tätig war. "Hier zeigt sich einmal, dass ein Facebook-Kontakt mit dem Arbeitgeber auch positiv sein kann", resümiert AK-Arbeitsrechtsexpertin Karmen Riedl.
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