Registrierkassenpflicht: Weniger Einnahmen als erwartet

Registrierkassenpflicht: Weniger Einnahmen als erwartet
Schwarzarbeits-Experte Friedrich Schneider rechnet mit nur bis zu 200 Millionen Euro statt der erhofften 900 Millionen. Das Finanzministerium hält allerdings an seiner Prognose fest.

Die im Vorjahr eingeführte Registrierkassenpflicht könnte deutlich weniger bringen als vom Finanzministerium erhofft. Der Schwarzarbeits-Experte Friedrich Schneider von der Uni Linz rechnet heuer mit Steuer-Mehreinnahmen von 180 bis 200 Mio. Euro. Im Vorjahr dürften es "großzügig gerechnet" 100 bis 120 Mio. Euro gewesen sein, sagte Schneider im APA-Gespräch.

Ursprünglich ist das Ministerium von jährlichen Mehreinnahmen von 900 Mio. Euro ausgegangen.

"Sagen wir es läuft alles nach Plan, dann liegen meine Berechnungen für 2018 bei 300 bis 400 Mio. Euro", erwartet der Experte. Das sei schon sehr gut. "Wenn man zwischen 30 und 40 Prozent des Pfuschvolumens hereinbekommt, ist das schon sehr gut im Vergleich zu anderen Ländern", so Schneider. Wenn jemand von zehn Bier nur acht boniere, habe man das Problem auch mit der raffiniertesten Methode nicht gelöst. Die erhofften 900 Mio. Euro pro Jahr seien eine "kühne Annahme" gewesen, die so nicht eintreffen werde.

Ministerium hält an Prognose fest

Das Finanzministerium hält weiterhin an seiner Prognose fest, rund 900 Mio. Euro Steuer-Mehreinnahmen im Jahr lukrieren zu können. "Wir gehen davon aus, dass die Prognosen eingehalten werden können", hieß es aus dem Ministerium. Wie viel der Fiskus im Vorjahr eingekommen hat, ließe sich nur schwer und vage sagen, da 2016 ein "Rumpfjahr" gewesen sei.

Die Registrierkassenpflicht sei aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes erst am 1. Mai 2016 in Kraft getreten und auch das Kontenregister sei erst seit 5. Oktober in Betrieb, so das Ministerium. Auch 2017 sei ein Rumpfjahr, weil die neuen Sicherheitsmaßnahmen erst mit Beginn des zweiten Quartals kommen. "Das erste Jahr, wo man eine valide Aussage über ein Gesamtjahr treffen kann, wird 2018 sein", so das Finanzministerium. "Alles, was sonst behauptet wird, sind Annahmen."

Im vergangenen Jahr führten die Behörden rund 25.000 Überprüfungen von Registrierkassen im Rahmen von Compliance Besuchen, Betriebsprüfungen und Kassennachschauen durch. Bei rund 10 Prozent der kontrollierten Kassen seien "leichte Mängel" festgestellt worden, die aber zum großen Teil vor Ort mit dem Kasseninhaber geklärt werden konnten.

Die bis dato rechtskräftig verhängten Strafen bezifferte das Finanzministerium auf nur knapp über 10.000 Euro in ganz Österreich - "da die Wirtschaft die neuen Bestimmungen gut umgesetzt hat und wir vor allem bisher nach dem Motto 'Beraten statt Strafen' handeln".

Hälfte der Betriebe dürfte Umstellung nicht schaffen

Kommende Woche, am 1. April, endet die Übergangsfrist der Registrierkassenpflicht. Bis zu diesem Tag müssen alle Kassen manipulationssicher und beim Finanzamt online angemeldet sein. Schneider geht davon aus, dass die Hälfte der Betriebe das nicht schafft. Die Umstellung sei für viele mit einem gewaltigen Mehraufwand verbunden, zudem gebe es derzeit Lieferschwierigkeiten bei den neuen Chips.

Registrierkassenpflicht: Weniger Einnahmen als erwartet
v.l.n.r.: Mag. Stefan Jenewein (GAW), Prof. Dr. Dr. h.c. mult Friedrich Schneider (Johann Kepler Universität Linz), Mag. vet.med. Kurt Frühwirth (Präsident BUKO), DI Baurat h.c.Rudolf Kolbe (Präsidialmitglied BUKO)

Übergangsfrist

Das Finanzministerium räumte aber eine Übergangsfrist ein: Betriebe, die nachweisen können, dass sie den Manipulationsschutz bis Mitte März bestellt haben, bleiben straffrei. Auch darüber hinaus hofft Schneider, dass das Ministerium heuer noch großzügiger ist und nicht abstraft.

Der Uni-Professor hält die Registrierkassenpflicht zwar "durchaus für eine sinnvolle Maßnahme gegen Schwarzarbeit", ärgert sich aber über die Nachweispflicht vieler ehrlicher Unternehmer, dass sie den Staat nicht betrügen. "Ich muss beweisen, dass ich steuerehrlich bin", kritisierte Schneider. Auch hätte man das ganze Projekt überlegter mit einem Testversuch angehen und den Firmen mehr Zeit einräumen müssen. "Dann hätte es nie diesen Aufschrei gegeben."

Als weitere Maßnahme gegen Schwarzarbeit sprach sich Schneider erneut für die Weiterführung des Handwerkerbonus aus. Dieser läuft ab 2018 aus.

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