Gepäck im Flieger darf zusätzlich kosten

Aufgegebene Koffer verursachen der Fluggesellschaft Arbeit, dürfen also kosten.
Billigflieger verrechnen aufgegebenes Gepäck meist gesondert - das ist legal, sagen EU-Richter.

Zugunsten von Fluggesellschaften haben die EU-Richter in einem Rechtsstreit entschieden: Airlines dürfen für aufgegebenes Gepäck Zusatzgebühren verlangen. Eine spanische Regelung, die solche Aufschläge zumindest für den ersten Koffer verbietet, sei nicht mit EU-Recht vereinbar, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Für Handgepäck oder am Flughafen gekaufte Waren dürfen indes keine Zusatzkosten anfallen, unterstrichen die Richter - vorausgesetzt, normale Maße werden nicht überschritten.

Das Geschäftsmodell insbesondere von Billigflug-Anbietern bestehe darin, die Flüge selbst zu niedrigen Preisen anzubieten und für ergänzende Dienstleistungen zusätzliches Geld zu verlangen, so der EuGH. Dabei sei es "nicht auszuschließen, dass einige Fluggäste es vorziehen, ohne aufgegebenes Gepäck zu reisen, wenn dies den Preis ihres Flugtickets verringert." Allerdings müssten die Kosten bei der Buchung klar vorherzusehen sein. Ob dies der Fall ist, müssten bei Bedarf nationale Behörden prüfen.

Im Gegensatz zu aufgegebenen Koffern und Taschen verursache Handgepäck der Fluggesellschaft keine zusätzliche Arbeit, deshalb dürften hierfür keine Zusatzgebühren erhoben werden.

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