Urteil: Markenschutz für Rubik-Würfel aufgehoben

Eine der beliebtesten und kniffligsten Spielzeuge: Der Rubik-Würfel.
Der Europäische Gerichtshof verfügt, dass eine technische Lösung mit Drehbarkeit, wie sie bei dem Spielzeug zum Einsatz kommt, nicht als Marke geschützt werden kann.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Markenschutz für den sogenannten Rubik-Würfel aufgehoben. Technische Funktionen wie die Drehbarkeit der Würfelteile können nicht durch eine Marke geschützt werden, entschied der EuGH in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Die Markenlöschung in dem seit zehn Jahren dauernden Streit hatte der deutsche Spielzeughersteller Simba Toys beantragt.

Monopol verhindern

Zur Begründung hieß es, die anzuwendende EU-Verordnung solle verhindern, dass einem Unternehmen durch das Markenrecht "ein Monopol für technische Lösungen oder Gebrauchseigenschaften einer Ware" eingeräumt wird. Bei der Prüfung des Markenschutzes für den Würfel habe der Gerichtshof deshalb die technische Funktion des dreidimensionalen Puzzles und die äußerlich nicht sichtbare Drehbarkeit seiner Einzelteile berücksichtigen müssen.

Der Rubik-Würfel wurde vor mehreren Jahrzehnten vom ungarischen Ingenieur Erno Rubik erfunden. Er wird deshalb auch Rubik's Cube genannt.

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