EuGH-Gutachter: Umsatzsteuer auf ORF-Gebühr mit EU-Recht vereinbar

Eine Haushaltsabgabe soll die GIS ablösen.
In den meisten Fällen folgen die Luxemburger Richter der Empfehlung des EuGH-Generalanwalts. Das Urteil wird drei bis sechs Monate nach Veröffentlichung der Schlussanträge erwartet.

Diese gutachterliche Stellungnahme des EU-Generalanwalts wurde mit Spannung erwartet, jetzt liegt sie vor: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Maciej Szpunar, hat am Donnerstag die auf das ORF-Programmentgelt zu entrichtende Umsatzsteuer mit EU-Recht vereinbar erklärt. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte ihn ersucht zu klären, ob das Programmentgelt eine steuerbare Leistung ist und somit die monatlich anfallenden 1,86 Euro an Umsatzsteuer verrechnet werden dürfen. Ein Urteil ist in drei bis sechs Monaten zu erwarten.

Hintergrund ist die Klage von Gebührenpflichtigen einiger EU-Mitgliedstaaten, in denen auf Rundfunkgebühren Mehrwertsteuer anfiel. Sie forderten die Erstattung dieser Steuer, da sie gegen Unionsrecht verstoße. In Österreich führte dies zur Einreichung einer Sammelklage, die der Prozessfinanzierer AdvoFin startete. Die Kläger beriefen sich auf ein Urteil des EuGH, der in Tschechien auf eine verpflichtende Gebühr erhobene Mehrwertsteuer für mit Unionsrecht unvereinbar erklärte (Urteil Cesky rozhlas).

Laut den Schlussanträgen ist die GIS-Gebühr laut Unionsrecht keine steuerbare Leistung. Die Tätigkeiten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, die aus Abgaben wie dem österreichischen Programmentgelt finanziert werden, seien keine Dienstleistungen. Daher könne auf sie auch keine Verbrauchssteuer wie die Mehrwertsteuer erhoben werden.

Die vom ORF eingehobene Mehrwertsteuer sei aber als zusätzliche Gebühr auszulegen, da ihre Grundlage nicht eine gegen Entgelt erbrachte Leistung darstelle, so der EuGH-Generalanwalt. Vielmehr handle es sich um eine direkte öffentliche Abgabe, die außerhalb des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems liege. Die Republik Österreich dürfe eine zusätzliche Gebühr zum Programmentgelt einheben, um die Minderung der Mehrwertsteuereinnahmen auszugleichen.

In den meisten Fällen folgen die Luxemburger Richter der Empfehlung des EuGH-Anwalts. Das Urteil wird drei bis sechs Monate nach Veröffentlichung der Schlussanträge erwartet.

Dieses Urteil hat für Österreich für die künftigen Gebühren aber keine Bedeutung mehr: Die GIS-Gebühr wird mit einer geplanten ORF-Gesetzesnovelle ab 1. Jänner 2024 durch eine Haushaltsabgabe ersetzt. Der neue ORF-Beitrag soll rund 15 Euro pro Monat plus Landesabgaben ausmachen. Die Umsatzsteuer auf das gegenwärtige ORF-Programmentgelt entfällt dann.

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