EuGH: Bank Burgenland zu billig verkauft

EuGH: Bank Burgenland zu billig verkauft
Bank-Burgenland-Kauf: Die Grazer Wechselseitige muss 55 Millionen Euro nachzahlen und beruft.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage des Burgenlands und Österreichs gegen die von der EU-Kommission verhängte Beihilfenentscheidung zur Bank Burgenland abgewiesen. Demnach muss der Käufer der Bank, die Grazer Wechselseitige Versicherung (GraWe), 55 Millionen Euro nachzahlen.

Zu billig verkauft

Die Vorgeschichte: Die GraWe erhielt 2006 im Verkaufsverfahren für die landeseigene Bank Burgenland den Zuschlag. Sie bot 100,3 Millionen Euro. Es gab jedoch ein höheres Gebot, und zwar das der ukrainischen Slav-Gruppe in Höhe von 155 Millionen Euro. Die unterlegene Gesellschaft legte in Brüssel Beschwerde gegen die Vergabe ein und erhielt 2008 von der EU-Kommission recht. Diese wertete den Verkauf an die GraWe als eine unerlaubte staatliche Beihilfe. Die Versicherung wurde zur Nachzahlung der Differenz zum Angebot der Slav verdonnert. Sowohl die GraWe als auch das Land Burgenland und die Republik klagten beim EuGH gegen die Entscheidung.

Am Dienstag wies das Gericht die Klage zurück. Die Kommission müsse zur Ermittlung des Marktpreises neben dem höchsten Angebot keine unabhängigen Wertgutachten berücksichtigen, stellte das Gericht unter anderen fest. Zum Zeitpunkt des Verkaufs wurde der Wert der Bank vom Land mit rund 60 Millionen Euro beziffert.

Auch gibt es laut Urteil keine Zweifel, dass das ukrainische Konsortium den gebotenen Kaufpreises aufbringen hätte können. Finanzlandesrat Helmut Bieler hat indes mehrmals auf die höheren Risiken bei einem Zuschlag an die Ukrainer hingewiesen. „Im Fall einer Insolvenz wären Haftungen für das Land bis zu einer Milliarde Euro schlagend geworden.“ Er kündigte an, dass das Land, die Republik und die GraWe gegen die Entscheidung berufen werden.

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