EU sagt der Schwarzarbeit den Kampf an
Das EU-Parlament hat am Dienstag einem Plan zur Einrichtung einer Europäischen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zugestimmt.
Hinter dem etwas seperrigen Titel verbrigt sich nichts anderes als ein verstärkter Kampf gegen die Schwarzarbeit in der Europäischen Union. Im Durchschnitt liegt sie bei 18 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der EU. In Österreich liegt sie übrigens bei unter 8 Prozent, in Bulgarien sind es über 30 Prozent.
Grenzübergreifende Schwarzarbeit im Visier
Mittels der neu geschaffenen Plattform will man nun die Schwarzarbeit eindämmen bzw. nicht angemeldete Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt integrieren und die Arbeitsbedingungen verbessern. Sozialdumping - insbesondere bei grenzübergreifenden Fällen - und der Missbrauch des Grundsatzes der Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU sollen bekämpft werden.
Sie soll aber nicht in die nationalen Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit eingreifen, auch eine europaweite Harmonisierung der nationalen Gesetze soll es nicht geben - denn, was als Schwarzarbeit gilt, unterscheidet sich von Land zu Land.
Zu den am stärksten betroffenen Branchen zählen das Baugewerbe, die häuslichen Dienstleistungen, die persönlichen Dienstleistungen, Sicherheitsdienste, Gebäudereinigung, Landwirtschaft und das Gaststättengewerbe.
Zusammensetzung
Der Plattform setzt sich zusammen aus hochrangigen Vertretern, jeweils einer pro Mitgliedstaat, einem Vertreter der Kommission, und höchstens vier Vertretern der branchenübergreifenden Sozialpartner auf Unionsebene, die von diesen Sozialpartnern selbst ernannt werden, wobei die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in paritätischer Weise vertreten sein muss.
Als Beobachter können teilnehmen: Höchstens 14 Vertreter der Sozialpartner aus Branchen, in denen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit häufig vorkommt, die von diesen Sozialpartnern selbst ernannt werden, wobei die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in paritätischer Weise vertreten sein muss, und jeweils ein Vertreter der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound), der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sowie jeweils ein Vertreter je Drittstaat, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört.
Die Plattform soll mindestens zweimal jährlich zusammentreten. Einschlägige Sachverständigengruppen sollen sich mit den vielfältigen Einzelaspekten der Schwarzarbeit befassen. Die Plattform und ihre Tätigkeiten sollten aus dem Unterprogramm „Progress“ des Programms der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) im Rahmen der vom Europäischen Parlament und dem Rat festgelegten Mittel finanziert werden – geschätzte 2,1 Millionen Euro jährlich.
Der beschlossene Text muss noch formell vom Rat verabschiedet werden. Er tritt in Kraft, sobald er im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde.
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