EU prüft deutsches Autokartell "mit Priorität"

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Ob es zu einem Kartellverfahren kommt, wollte die Wettbewerbskommissarin Vestager in ihrer Antwort an den deutschen Verkehrsminister Dobrindt nicht sagen.

Die EU-Kommission verfolgt nach eigenen Angaben die Prüfung eines möglichen Kartellverfahrens gegen deutsche Autobauer mit Nachdruck. Diesbezügliche Informationen würden "mit Priorität" geprüft, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in einem Antwortbrief vom 28. Juli an den deutschen Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), der der Nachrichtenagentur AFP vorlag.

Selbstanzeige

Ob es zu einem Verfahren kommt, wollte die Wettbewerbsprüferin aber nicht sagen. Die vorliegenden Informationen müssten erst geprüft werden. Diese seien umfangreich und "werfen, wie in solchen Fällen üblich, komplexe Sach- und Rechtsfragen auf, denen wir in dieser Phase der Untersuchung nicht vorgreifen können".

Dobrindt hatte sich am 25. Juli in einem Brief an die Wettbewerbshüterin gewandt und auf Presseberichte über ein Kartell zwischen mehreren deutschen Autoherstellern verwiesen. Eine Kommissionssprecherin bestätigte daraufhin, dass sich Daimler bereits 2014 mit einer Selbstanzeige an die Brüsseler Behörde gewandt hatte. Nach dem europäischen Kartellverfahren kann in solchen Fällen eine sogenannte strafmildernde Kronzeugenregelung genutzt werden.

Vorwürfe

Nach Informationen des Nachrichtenmagazins Spiegel sollen Volkswagen, BMW, Porsche, Audi und Daimler sich seit den 90er-Jahren in geheimen Arbeitsgruppen untereinander über ihre Fahrzeuge abgesprochen und womöglich so auch den Weg für die Manipulationen der Abgaswerte bei Dieselwagen geebnet haben.

Vor zwei Jahren war die Dieselaffäre ins Rollen gekommen, als VW nach US-Ermittlungen einräumte, in Millionen von Fahrzeugen eine Schummelsoftware eingebaut zu haben. Diese sorgte dafür, dass der Schadstoffausstoß bei Tests durch die Behörden niedriger ausfiel als später auf der Straße. Auch andere Autobauer, darunter Daimler, sehen sich mit solchen Vorwürfen konfrontiert.

Die EU-Kommission hat bereits gegen Deutschland und vier andere Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Damit soll sichergestellt werden, dass die Standards zur Luftqualität in Europa eingehalten werden.

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