Verfahren eingeleitet: Österreich unter Beschuss der EU

- Die EU-Kommission hat Österreich wegen unzureichender Umsetzung der UVP-Richtlinie verwarnt.
- Österreich hat zwei Monate Zeit zur Reaktion, um Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden, andernfalls droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
- Die EU-Kommission fordert Österreich auch zur Anpassung der Arbeitszeitvorschriften auf, da diese die Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinie der Arbeitnehmer verletzen.
Die Europäische Kommission hat am Mittwoch Österreich und Ungarn verwarnt, da beide Länder die EU-Regelung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben.
Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens wurden sogenannte mit Gründen versehene Stellungnahmen nach Wien und Budapest gesandt. Gemäß der geänderten Regelung müssen große Bau- oder Entwicklungsprojekte in der EU vor Projektbeginn auf ihre Umweltauswirkungen geprüft werden.
Potenziell schädlich für menschliche Gesundheit
Das österreichische Recht gewährleiste laut EU-Kommission jedoch keine angemessene Prüfung. Dies betreffe insbesondere die Prüfung kumulativer Auswirkungen, die Kriterien für Art, Größe oder Standort eines Projekts sowie die Projektschwellenwerte. Laut Kommission könnten so Projekte genehmigt werden, ohne ihre Umweltauswirkungen ausreichend zu berücksichtigen. Dies könnte zu potenziellen Schäden für Umwelt und menschliche Gesundheit führen, warnt Brüssel. In Ungarn sehe das nationale Recht allgemeine Ausnahmen von der Durchführung von UVPs vor, anstatt diese auf Ausnahmefälle zu beschränken.
Die Kommission hat Österreich im April 2024 sowie Ungarn im Juli 2019 Aufforderungsschreiben für eine vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie übermittelt. Beide Länder hätten die Mängel jedoch noch nicht vollständig beseitigt. Als nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren hat die Brüsseler Behörde nun mit Gründen versehene Stellungnahmen an Ungarn und Österreich geschickt. Wien und Budapest haben nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, die Fälle vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen.
Rüge für Österreich wegen Arbeitszeit
Weiters hat die EU-Kommission Österreich zur Einhaltung der EU-Arbeitszeitvorschriften aufgefordert. Das österreichische Recht enthalte "ungünstige Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der teilweise im Staatsbesitz befindlichen Unternehmen Post und Telekom, was die tägliche Mindestruhezeit, Urlaubsvertretung, Krankenstand und bezahlten Jahresurlaub angeht", teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Die EU-Behörde beschloss, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.
"Die Kommission ist der Ansicht, dass die österreichischen Vorschriften gegen die Arbeitszeitrichtlinie verstoßen und daher die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer bei Post und Telekom nicht gewährleisten", teilte die EU-Kommission weiter mit. Mit dem Aufforderungsschreiben enthält Österreich zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission angesprochenen Mängel zu reagieren. Erhält die EU-Kommission keine zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, eine weitere Stellungnahme abzugeben, bevor sie den Europäischen Gerichtshof anrufen kann.
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