EU-Kommission lockert Kriterien für den Fixkostenzuschuss

EU-Kommission lockert Kriterien für den Fixkostenzuschuss
Bis zu drei Millionen Euro pro Betrieb - Für nachweislich von Corona betroffene Unternehmen - Blümel sieht "großen Teilerfolg".

Die EU-Kommission hat die Kriterien für den Fixkostenzuschuss gelockert. Mit dieser Maßnahme erhalten Firmen, die nachweislich durch die Coronapandemie Umsatzeinbußen hatten, einen Teil ihrer nicht gedeckten Fixkosten ersetzt. Die Obergrenze der Hilfe wurde nun mit drei Millionen Euro pro Unternehmen vorgeschlagen, die Maßnahme bis Mitte 2021 verlängert. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), der vehement um eine Aufstockung gekämpft hat, sieht darin einen "großen Teilerfolg".

Bei kleinen Unternehmen können Fixkosten zwischen 30 und 90 Prozent des Umsatzentgangs, bei größeren 30 bis 70 Prozent ersetzt werden. Auch müssen andere Covid-19-Hilfen nicht gegengerechnet werden, teilte das Finanzministerium mit. Unternehmen müssen allerdings nachweisen, dass ihr Umsatzverlust von der Pandemie ausgelöst wurde. "Die Verhandlungen zum Fixkostenzuschuss mit der Europäischen Kommission haben sich ausgezahlt und zu weiteren Erfolgen für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer geführt", so Blümel.

"Die heutige Entscheidung der EU-Kommission, den zulässigen Höchstbetrag für nicht genehmigungspflichtige Förderungen mit drei Millionen Euro festzulegen, ist ein wichtiger Schritt, um unsere Unternehmen in dieser schweren Phase zu unterstützen", so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP). Ursprünglich war ein Höchstrahmen von 800.000 Euro vorgesehen, der auch nur bis Ende 2020 geltend gemacht werden konnte und andere Corona-Hilfen mussten gegengerechnet werden.

Blümel will aber "weiter verhandeln und weiter kämpfen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen und unseren Unternehmen die benötigten Hilfen zukommen zu lassen", heißt es in der Aussendung des Finanzministeriums.

Die Nachbesserungen bei der Verlängerung des Fixkostenzuschusses sind Teil der Verlängerung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft nach dem Covid-19-Ausbruch. Alle darin vorgesehenen Maßnahmen wurden nun bis 30. Juni 2021 verlängert, Maßnahmen zur Rekapitalisierung von Unternehmen bis zum 30. September 2021.

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