EU-Kommission beschließt Hilfen für Landwirtschaft

EU-Kommission beschließt Hilfen für Landwirtschaft
Die private Lagerhaltung im Milch- und im Fleischsektor soll unterstützt werden, um die Preise zu stabilisieren.

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, angesichts der Coronakrise Beihilfen in Höhe von 80 Millionen Euro für die private Lagerhaltung im Milch- und im Fleischsektor zu gewähren. Diese sei ein "erprobtes Instrument" und könne "kurzfristig für Marktentlastung" sorgen, so die Ministerin am Mittwoch.

Eine "EU-weite, freiwillige Mengenreduzierung", wie während der Milchkrise 2016, wäre jedoch "besser und effektiver", erklärte Köstinger in einer Stellungnahme.

Die EU-Landwirtschaftsminister hielten am Mittwochnachmittag eine Videokonferenz ab, um sich über die bereits getroffenen und weiteren notwendigen Maßnahmen auszutauschen, mit denen die negativen Auswirkungen der Pandemie auf Landwirtschaft und Fischerei begrenzt werden sollen.

"Die EU muss praktikable und vor allem erfolgversprechende Maßnahmen ergreifen, um die Märkte zu stabilisieren und so die Bäuerinnen und Bauern zu unterstützen", lautet Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstingers Forderung bei dem virtuellen EU-Rat.

Weniger Kontrollen, mehr Geld

Die EU-Kommission hat in einem ersten Maßnahmenpaket die Reduktion von Vor-Ort-Kontrollen von Betrieben sowie administrative Erleichterungen ermöglicht. Des Weiteren wurden laut dem Landwirtschaftsministerium die Vorauszahlungen in der Ländlichen Entwicklung um 10 Prozent auf 85 Prozent erhöht, sowie die Obergrenze für staatliche Beihilfen in der Landwirtschaft auf bis zu 100.000 Euro pro Betrieb angehoben.

Überangebot regulieren

Mit einem zweiten Paket soll Marktverwerfungen im Zuge der Coronapandemie begegnet werden. Beihilfe für die private Lagerhaltung im Milch- und im Fleischsektor, die Genehmigung selbstorganisierter Marktmaßnahmen der Marktteilnehmer in schwer getroffenen Sektoren sowie Flexibilität bei den Marktstützungsprogrammen für unter anderem Obst, Gemüse und Wein sind vorgesehen.

Die Regelung zur privaten Lagerhaltung soll die vorübergehende Marktrücknahme von Erzeugnissen für einen Zeitraum von mindestens zwei bis drei und höchstens fünf bis sechs Monaten ermöglichen. Dies solle zu einem Rückgang des Angebots und langfristig zur Wiederherstellung des Marktgleichgewichts beitragen, teilte das Landwirtschaftsministerium mit.

Während der Videokonferenz diskutierten die EU-Minister auch den von EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski vorgeschlagenen Einsatz der sogenannten Krisenreserve im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Diese hält das Landwirtschaftsministerium für "kein effektives Werkzeug zur Stabilisierung der Agrarmärkte".

Deren Finanzierung erfolge über die Einbehaltung von Direktzahlungen, was laut dem Ministerium bedeutet, dass Bauern "sich die Unterstützung selbst zahlen". "Weitaus sinnvoller wäre ein Kassasturz, um nicht ausgeschöpfte EU-Mittel verfügbar zu machen, und Umschichtungen aus dem EU-Haushalt", hieß es am Mittwoch.

Die landwirtschaftliche Produktion ist aus Sicht des Agrarministeriums "systemrelevante Infrastruktur". Trotz der Coronakrise ist es demnach bisher zu "keinen wesentlichen Störungen in der Lebensmittelversorgungskette" gekommen. Der "massive Einbruch der Erzeugerpreise in einigen Sektoren" sei jedoch auf diese zurückzuführen.

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