EU-Geld für EU-Produkte: Wie das neue Schutzschild für Industrie funktioniert

Mit einem neuen Gesetzesvorschlag will Brüssel Schwer- und Autoindustrie und grüne Technologie vor Konkurrenz schützen - vor allem aus China
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Es war, als hätte Stéphane Séjourné die Kritiker schon im Ohr. Nein, das sei keine neuerliche „Absichtserklärung“, meinte der EU-Industriekommissar vor der Presse, sondern eine „neue “Doktrin für Europas Industrie": Ab heute werde „Made in Europe“ in „europäisches Recht“ umgesetzt. Dieses „Industrie-Beschleunigungsgesetz“, das die EU-Kommission am Mittwoch vorgeschlagen hat, soll dafür sorgen, dass staatliche, oder EU-Gelder in Zukunft nur noch für Güter ausgegeben werden, die zum Großteil in Europa hergestellt worden sind. Wie aber soll das funktionieren und welche Branchen betrifft es. Wichtige Fragen und Antworten.

Um welche Sparten der Industrie geht es?

Das neue Gesetz betrifft vorerst nur „Energieintensive Industrie“, also Stahl-, Zement- und Aluminiumproduktion. Außerdem „grüne“ Technologien, also Batterieproduktion. Solar- und Windenergie, aber auch die Atomkraft und die Automobilindustrie, und hier die Produktion von Plug-in-Hybriden und E-Autos. Vorerst ausgenommen ist die Chemieindustrie, sowie digitale Technologie von Chips bis Software.

Was soll für diese Industrie gelten?

Produkte dieser Industriesparten sollen nur dann mit EU-, oder nationalstaatlichen Geldern gefördert werden, wenn sie - oder die notwendigen Bauteile – zu einem genau in Prozenten festgelegten Anteil in der EU, oder in ausgewählten Partnerländern hergestellt worden sind. Eine Ausnahme gilt für sogenannten „Grünen Stahl“, der also mit Wasserstoff, oder grünem Strom hergestellt wurde. Fällt er in diese Kategorie, muss er nicht aus Europa stammen. Ein Plan, der schon jetzt auf heftigen Widerstand stößt.

Die gleichen Voraussetzungen gelten auch für öffentliche Aufträge, also etwa Infrastruktur, und für alle anderen öffentlichen Mittel, sind also auch Grundlage für alle öffentlichen Ausschreibungen.

Was sind die Pläne speziell für die Autoindustrie?

Wenn Firmen in Zukunft Förderungen für die Anschaffung einer „grünen“ Flotte – egal ob Lkw, Pkw, oder Baufahrzeuge – erhalten wollen, müssen diese Fahrzeuge zu einem Großteil in Europa hergestellt worden sein. Das gilt vor allem für wichtige Bauteile wie die Batterien, oder Bauteile aus Aluminium. Noch strengerer Schutz soll für die von der EU seit längerem geplanten kleinen, kostengünstigen E-Autos gelten, die besonders stark gefördert werden sollen. Sie sollen fast vollständig aus Europa kommen.

Welche Regeln gibt es für Investitionen aus dem Ausland in der EU?

Investitionen aus nicht EU-Ländern, oder Partnerstaaten in einer Höhe von über 100 Millionen Euro müssen strenge Kriterien für Förderungen erfüllen. 50 Prozent der Beschäftigten müssen aus der EU stammen, 30 Prozent der Bauteile in der EU produziert werden. Maximal 49 Prozent dürfen in ausländischer Hand sein und bei diesen Joint Ventures muss die eingesetzte Technologie auch den europäischen Partnern zugänglich sein. Ein Prozent des Umsatzes muss in europäische Forschung fließen. Diese Regelungen - die EU-Kommission sagt das ganz offen - zielen vor allem auf Investitionen aus China ab.

Gelten diese Regeln nur für EU-Länder?Nein, auch ausgewählte Partnerländer sollen dabei sein. Dabei stehen vor allem Länder wie Großbritannien, oder die Türkei im Fokus, aber auch alle anderen Staaten, mit denen die EU Freihandelsabkommen hat, also in Zukunft auf die Mercosur-Staaten Lateinamerikas, oder Kanada. Dabei gilt allerdings eine Einschränkung. Für EU-Produkte müssen in diesen Ländern die gleichen Regeln gelten, wie für deren Produkte in der EU. Kanada etwa, das bereits Gesetze hat, um kanadischen Produkten bei öffentlichen Aufträgen und Förderungen den Vorzug zu geben, muss entweder EU-Produkten die gleichen Privilegien einräumen, oder es wird auch von EU-Förderungen ausgeschlossen.

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