EU erlaubt Beihilfen für Flughafen Klagenfurt
Die EU-Kommission hat Österreichs Beihilfen für den Flughafen Klagenfurt gebilligt. Die Brüsseler Behörde ordnete am Freitag gleichzeitig an, dass bestimmte Dienstleistungs- und Marketingvereinbarungen zwischen dem Flughafenbetreiber und Ryanair, HLX und TUIfly diesen Fluggesellschaften einen ungerechtfertigten Vorteil verschafften, die zurückzuerstatten seien.
Diese Vorteile seien nicht mit EU-Beihilferecht vereinbar, wurde betont. Das bedeutet, dass Ryanair, HLX (das sich 2007 mit Hapagfly zu TUIfly zusammengeschlossen hat) und TUIfly nun die unzulässigen Beihilfen in Höhe von insgesamt 12,7 Mio. Euro an Österreich zurückzahlen.
Wichtiger Faktor für Anbindung Kärntens
Klagenfurt ist ein kleiner Regionalflughafen, der im Eigentum Kärntens und der Landeshauptstadt steht. Er verzeichnete in den Jahren 2000 bis 2015 ein jährliches Aufkommen von 200.000 bis 500.000 Fluggästen. Die Kommissionsprüfung habe ergeben, dass der Flughafen Klagenfurt ein wichtiger Faktor für die Entwicklung und Anbindung Kärntens sei. Da er in einer Gebirgsregion liegt, seien die Fahrzeiten zu anderen Flughäfen lang.
Bei den mit Ryanair, TUIfly und HLX geschlossenen Vereinbarungen war laut Kommission nicht damit zu rechnen, dass sie mehr Einnahmen als zusätzliche Kosten generieren würden. Da kein markwirtschaftlich handelnder Flughafenbetreiber derartige verlustbringende Vereinbarungen geschlossen hätte, stellen sie staatliche Beihilfen für Fluggesellschaften dar. Außerdem würden mit diesen Vereinbarungen lediglich die Betriebskosten der Fluggesellschaften gesenkt, aber keine allgemeinen verkehrspolitischen Ziele unterstützt.
Somit verfälschten die Vereinbarungen den Wettbewerb im Binnenmarkt und verstießen gegen EU-Beihilfenrecht. Die unzulässigen staatlichen Beihilfen werden laut Kommission auf rund 2 Mio. Euro für Ryanair, 1,1 Mio. Euro für TUIfly und 9,6 Mio. Euro für HLX geschätzt. Deise insgesamt 12,7 Mio. Euro müssen die Fluggesellschaften an Österreich zurückzahlen.
Kommentare