Schutz für Dirndl, Lederhose und Gmundner Keramik

Schutz für Dirndl, Lederhose und Gmundner Keramik
Die neue EU-Verordnung sichert das geistige Eigentum an Gütern mit eindeutiger geografischer Herkunft europaweit vor Fälschern und Nachahmern.

Es ist - wie so viele EU-Verordnungen - ziemlich umständlich formuliert, und doch eigentlich leicht erklärt.

Was die Wachauer Marillenmarmelade seit vielen Jahren genießt, soll in Zukunft auch für Erzeugnisse gelten, die man nicht essen kann: Schutz vor Herstellern aus anderen Ländern und Regionen, die sich die regionale Bezeichnung einfach aneignen und auf ihre Waren schreiben oder sogar damit werben.

Demnächst gültig

Mit dem Beschluss des EU-Parlaments vor wenigen Tagen ist die Verordnung „für den Schutz geografischer Angaben von handwerklich und industriell hergestellten Produkten“ quasi startklar und soll ab dem kommenden Jahr gelten.

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Amt für geistiges Eigentum

Von da an können sich regionale Hersteller in einem EU-Land wie etwa Österreich direkt an das EU-Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) wenden, um dort die geografische Angabe für ihre Waren prüfen und dann eintragen zu lassen.

 Das Verfahren, so verspricht es die EU-Behörde, soll nicht nur möglichst einfach zugänglich sein, sondern außer den Gebühren für die Eintragung auch keine Kosten verursachen. Das soll vor allem lokalen Handwerksbetrieben zugutekommen, die, anders als große Unternehmen, gar nicht die Mittel und das Personal haben, um allzu großen bürokratischen Aufwand zu betreiben. Es gehe, wie der EU-Kommissar für Binnenmarkt, Thierry Breton, betont, vor allem um Familienbetriebe, die in einer Region verwurzelt sind. 

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