EU-Datenschutz-Verordnung: Was auf die Firmen zukommt
Die Datenschutz-Grundverordnung der EU bringt massive Veränderungen im Datenschutz. "Angesichts der hohen Bußgelder – bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des jährlichen Konzernumsatzes – sind die Unternehmen gut beraten, sich umgehend mit der Umsetzung der Verordnung auseinander zu setzen", warnt Hans-Jürgen Pollirer, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Secur-Data. "Die Umsetzung ist äußerst aufwendig und zeitintensiv. Erforderlich ist die Zusammenarbeit vieler Fachkräfte in der Unternehmensorganisation", erklärt Datenschutz-Experte Pollirer.
Unternehmen und Behörden haben aber nicht mehr allzu viel Zeit, sich vorzubereiten. Am 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist für die Grundverordnung. Das umfangreiche und komplexe Regelwerk umfasst 99 Artikel und 173 Erwägungsgründe (Erläuterungen). Österreich muss ein nationales Begleitgesetz dazu beschließen, der Entwurf lässt allerdings immer noch auf sich warten.
Um den Anwendern einen ersten Überblick darüber zu geben, welche Herausforderungen auf sie zukommen , ist nun im Manz-Verlag eine Sonderausgabe über die Datenschutz-Grundverordnung erschienen. Dieses Starterpaket enthält übersichtlich aufbereitet die wesentlichen Erstinformationen. Die Erläuterungen sind den Artikeln zugeordnet und bieten damit eine erste Auslegungshilfe. Ein Stichwortverzeichnis erleichtert die Orientierung. Zudem ist aufgelistet, wo nationaler Handlungsbedarf besteht.
Im Autorenteam sind neben Pollirer der ehemalige Richter Ernst M. Weiss, der Anwalt Rainer Knyrim und die Wirtschaftskammer-Expertin Viktoria Haidinger.
Buchtipp: DSGVO Datenschutz-Grundverordnung, Manz Verlag, 214 Seiten, 32 Euro
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