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Kredit-Bearbeitungsgebühr: So holen Sie Ihr Geld zurück

Einigung von AK mit Erste Bank und Sparkassen für 30 Jahre rückwirkend. Rückforderung ab heute bis Juli 2027 online möglich.
The logo of Erste Group Bank outside of one of its branch offices in Vienna

Die Arbeiterkammer (AK) hat mit der Erste Bank und zahlreichen Sparkassen eine Einigung über die Rückerstattung unzulässiger Kreditbearbeitungsgebühren erzielt. Betroffene Konsumenten können ab sofort unzulässige Gebühren für Konsum- und Wohnkredite aus den vergangenen 30 Jahren zurückfordern. Ein entsprechendes Online-Formular steht bis Ende Juli 2027 zur Verfügung.

Von der Regelung betroffene Kreditnehmer können unzulässige Einmalgebühren für Kredite aus den letzten 30 Jahren rückwirkend einfordern, unabhängig davon, ob der Kredit bereits getilgt wurde oder noch läuft. Für Verträge, die vor dem 1. Jänner 2019 beendet wurden, muss ein Nachweis erbracht werden, der bei den Banken gratis angefordert werden kann.

Bis zu 90 Prozent der Gebühr werden refundiert

Voraussetzung für eine Erstattung ist eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 0,5 Prozent der Kreditsumme. Bei Konsumkrediten werden 90 Prozent der Gebühr refundiert, während bei Wohnkrediten je nach Gebührenhöhe zwischen 35 und 80 Prozent zurückgezahlt werden. Neben der Bearbeitungsgebühr sind damit auch weitere Nebenspesen wie Entgelte für die Krediteröffnung, Liegenschaftsbewertung oder Grundbuchsunterlagen abgegolten. „Der Vergleich zeigt, dass konstruktive Einigungen möglich sind und Kreditnehmer:innen davon unmittelbar profitieren“, so Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik in der Arbeiterkammer, laut Mitteilung.

An dem nun geschlossenen Vergleich beteiligen sich neben der Erste Bank auch die s Bausparkasse sowie 29 weitere Sparkassen aus allen Bundesländern. Kreditnehmer können ihre Ansprüche bis zum 31. Juli 2027 über ein Online-Formular auf den Webseiten ihrer jeweiligen Banken anmelden (https://www.sparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr). Ein ausführlicher Fragekatalog (FAQ) ist zudem auf der Website der Arbeiterkammer Wien (https://wien.arbeiterkammer.at/sparkassen) abrufbar.

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