Erneuerbare Energie: Klage gegen Österreich

Die EU-Kommission klagt Österreich wegen mangelhafter Umsetzung der Richtlinie für erneuerbare Energie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Brüsseler Behörde schlug Strafzahlungen in Höhe von täglich 40.512,00 Euro für Österreich vor. Sollte das EU-Gericht im Sinne der Kommission entscheiden, müssten die Bußgelder vom Tag des Urteils bis zur Umsetzung der Richtlinie gezahlt werden.
Sache der Bundesländer
Die Richtlinie hätte von den EU-Staaten bis 5. Dezember 2010 umgesetzt werden müssen. Mit ihr will die EU sicherstellen, dass der Anteil erneuerbarer Energieträger EU-weit bis 2020 auf 20 Prozent ausgebaut wird. In Österreich wurde nun eine ganze Reihe von Mängeln kritisiert. Dabei geht es zum einen um den Netzzugang von Erzeugern von erneuerbarer Energie, zum anderen um die Nachhaltigkeitskriterien für Biosprit. Allerdings ist die Umsetzung der entsprechenden Gesetze in Österreich zum Teil Sache der Bundesländer.
Bis zum 6. November habe Österreich zwar eine höhe Anzahl von Legislativmaßnahmen zur Umsetzung der EU-Richtlinie bei der Kommission notifiziert, sagte Marlene Holzner, die Sprecherin des zuständigen EU-Energiekommissars Günther Oettinger. Die Umsetzung sei aber nur teilweise erfolgt. Welche Bundesländer säumig sind, konnte die Sprecherin nicht sagen.
Konkret bemängelt die EU-Kommission folgende Punkte:
Artikel 16 der Erneuerbaren-Richtlinie
Dieser sieht vor, dass die Erzeuger von Erneuerbarer Energie prioritären Zugang zum Stromnetz haben. Es müssten klare Regeln festgelegt werden zum Zugang und zu den anfallenden Kosten. Die Produzenten müssen demnach auch Informationen zur Kostenschätzung, zum Zugang und zur Kapazität bekommen. Auch die Umsetzung von Artikel 13 zum Verwaltungsprozedere wird von der EU-Kommission bemängelt.
Nachhaltigkeitskriterien für
Biokraftstoffe und entsprechende Kontrollsysteme
Die EU-Kommission kritisiert, dass in
Österreich nicht alle gesetzlichen Bestimmungen ein solches System sicherstellen würden. Bei der Anrechnung von Biokraftstoffen muss etwa überprüft werden, dass bei der Herstellung kein Wald abgeholzt wurde. Die Überprüfung im Namen der
EU kann durch private Umweltschutzorganisationen erfolgen.
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